Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

MELDUNG/306: Aktenberge ade - Arbeitsgruppe zu elektronischen Gerichtsverfahren gegründet (idw)


EBS Universität für Wirtschaft und Recht - 26.03.2014

Aktenberge ade: Arbeitsgruppe zu elektronischen Gerichtsverfahren gegründet



Wie Gerichtsverfahren zukünftig vollständig elektronisch geführt und damit Abläufe beschleunigt und effizienter gestaltet werden können, untersucht eine Arbeitsgruppe, die an der EBS Law School gegründet wurde. 23 Vertreter des Hessischen Justizministeriums, der Softwareindustrie, der IT-Sicherheitstechnik, der Anwaltschaft, der Rechtsprechung und der juristischen Fakultät der EBS Universität werden etwa zwölf Monate lang ihr unterschiedliches Knowhow einbringen, um konkrete Regelungsvorschläge zu erarbeiten.

Diese sollen dem deutschen Gesetzgeber vor allem dabei helfen, den Weg zur Elektronisierung von Gerichtsverfahren weiter zu beschreiten, aber auch zur internationalen Rechtsentwicklung aufzuschließen und sich für die vom europäischen Gesetzgeber forcierte Elektronisierung des grenzüberschreitenden Rechtsverkehrs zu rüsten.

Am 19. März 2014 fand die konstituierende Sitzung der EBS Arbeitsgruppe "Verfahrensordnung für vollständig elektronisch geführte Gerichtsverfahren", bei der Eckpunkte für die Umsetzung einer solchen Verfahrensordnung festgelegt wurden. Hintergrund der Gründung ist, dass der Gesetzgeber bisher noch keine umfassende Konzeption vorgelegt hat, um die Justiz an moderne elektronische Kommunikationsformen heranzuführen. Es wurden zwar erste Schritte unternommen, etwa das elektronische Einreichen von Schriftsätzen ermöglicht, aber damit lediglich Lösungen für einzelne Verfahrensschritte gefunden.

"Die bisherige Gesetzeslage im elektronischen Rechtsverkehr gleicht eher einem "Flickenteppich" - mit allen Risiken für die Beteiligten und Effizienzverlusten, etwa durch Medienbrüche vom Papier zur Datei und zurück", erläutert Professor Dr. Matthias Weller von der EBS Law School. "Konzeptionell bleibt der Gesetzgeber dem papiergetragenen Verfahren verhaftet." Auch mit dem jüngsten Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 10. Oktober 2013 löse sich der Gesetzgeber nicht ausreichend von den hergebrachten Strukturen der Papierakte und könne deswegen das volle Potential der Elektronisierung des Gerichtsverfahrens noch nicht ausschöpfen.

Um dies zu ändern und eine Gesamtkonzeption zu entwickeln, wird die Arbeitsgruppe in einem zweiten Treffen konkrete Sach- und Rechtsfragen erarbeiten. So sollen zunächst die tatsächlichen Verfahrensabläufe analysiert und diese dann vollständig elektronisiert gedacht werden. Anschließend wird für die einzelnen Verfahrenskonstellationen und -abschnitte hinterfragt, inwieweit das geltende Recht die Elektronisierung zulässt und wo Änderungsbedarf besteht. Auf dieser Basis soll ein Katalog von Prinzipien und praktischen Regelvorschlägen ausgearbeitet werden.

Die Arbeitsgruppe wird geleitet von Prof. Dr. Matthias Weller, Mag.rer.publ., Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht und Internationales Privatrecht an der EBS Law School, und Ministerialdirigent Dr. Ralf Köbler, Abteilungsleiter für Informationstechnik und Modernisierung, Justizcontrolling, Organisation und Liegenschaften im Hessischen Ministerium der Justiz. Soweit das Projekt Bezüge zur Europäisierung des elektronischen Rechtsverkehrs behandelt, werden die Arbeiten auch vom Research Center for Transnational Commercial Dispute Resolution der EBS Law School (www.ebs.edu/tcdr) begleitet.

Weitere Informationen unter:
http://www.ebs.edu

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution607

*

Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Silke Herzog, 26.03.2014
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. März 2014