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MELDUNG/246: Institut begrüßt Stärkung der Datenschutz-Kontrolle der Antiterrordatei (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 24. April 2013

Institut begrüßt Stärkung der Datenschutz-Kontrolle der Antiterrordatei durch Bundesverfassungsgericht



Berlin - Anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Antiterrordateigesetz sagt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Knapp sechs Jahre nach Inbetriebnahme der Verbunddatei von Polizei und Nachrichtendiensten hat Karlsruhe erneut klargestellt, dass die Bekämpfung des internationalen Terrorismus rechtsstaatlichen Grundsätzen zu folgen hat. Der Erste Senat bemängelt zu Recht die Intransparenz der Datenverarbeitung, die vage Definition potentiell Betroffener, die Schwierigkeiten datenschutzrechtlicher Kontrolle und die unzureichenden Rechtsbehelfe für die mehr als 17.000 in der Antiterrordatei erfassten Personen.

Wir begrüßen die Feststellung des Gerichts, dass der wirksamen Kontrolle der Datei durch die unabhängigen Datenschutzbehörden eine überragende Bedeutung zukommt, weil Rechtsschutz für Betroffene kaum möglich ist.

Das Gericht leitet erstmals aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein Verbot der Zusammenführung der Daten von Polizei und Nachrichtendiensten ab (grundrechtliches Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten), das nur unter sehr engen Voraussetzungen durchbrochen werden darf. Diese Grenze muss künftig sehr ernst genommen werden, denn eine Verwendung geheimdienstlich erworbener Daten für polizeiliche Zwecke leistet einer Erosion des Persönlichkeitsschutzes Vorschub.

Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, eine verfassungskonforme Ausgestaltung der informationellen Zusammenarbeit von Polizei und Nachrichtendiensten sicherzustellen. Auf den Prüfstand gehören neben der Antiterrordatei auch die Rechtsextremismus-Datei und die verschiedenen seit 2004 installierten Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentren."

Das Deutsche Institut für Menschenrechte war in der mündlichen Verhandlung der Verfassungsbeschwerde gegen das Antiterrordateigesetz am 6. November 2012 zur Stellungnahme eingeladen.

Stellungnahme des Instituts zur öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus
Link: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/publikationen/detailansicht.html?tx_commerce_pi1%5BshowUid%5D=366&cHash=7b717d7b0b6f7747045d94f8fe1849e6

Informationen des Instituts zur rechtsstaatlichen Evaluierung von Sicherheitsgesetzen:
Link: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/themen/sicherheit/schwerpunkte/evaluierung-von-sicherheitsgesetzen.html

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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. April 2013
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2013