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MELDUNG/122: 62. Deutscher Anwaltstag - Kein GAU bei der Gewaltenteilung (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - 62. Deutscher Anwaltstag in Strasbourg (2. bis 4. Juni 2011) - Berlin, 2. Juni 2011

DAV: Kein GAU bei der Gewaltenteilung


Strasbourg/Berlin (DAV). Am Tag der Eröffnung des 62. Deutschen Anwaltstages in Strasbourg mahnt der Deutsche Anwaltverein (DAV) die Bundesregierung, in ihrem Handeln die Rechte des Gesetzgebers nicht zu verletzen. In der Vergangenheit hat die Bundesregierung beispielsweise bei dem Moratorium zur Kernkraft oder aber auch bei der Aussetzung der Wehrpflicht vom Parlament beschlossene Gesetze für nicht anwendbar erklärt, ohne das Prinzip der Gewaltenteilung zu beachten.

"Die Gewaltenteilung gehört zu den wesentlichen Fundamenten des demokratischen Verfassungsstaats und ist für die Kontrolle der Regierung durch das Parlament unerlässlich", betont Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident, vor der DAT-Eröffnungsveranstaltung. Die Gewaltenteilung verbiete es der Regierung strikt, von den Regelungen der durch das Parlament erlassenen Gesetze abzuweichen. "Der Parlamentsvorbehalt muss in jedem Fall gewahrt werden", erläutert Ewer weiter. Bei dem Kernkraftmoratorium handele es sich nicht um einen Ausrutscher. Erinnert sei nur an das Thema "Löschen statt sperren" und die bereits zu Beginn der Legislaturperiode erfolgte Ankündigung der Regierungsparteien, ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz bis zu einer Neuregelung nicht umzusetzen. Gleiches gilt für die contra legem erfolgte Aussetzung der Wehrpflicht vor Erlass einer hierzu ermächtigenden Änderung des Wehrpflichtgesetzes.

"Es darf auch keine Ausnahmen geben", betont Ewer mit Sorge um die Rechtstreue in der Bundesrepublik Deutschland weiter. Machten derartige Beispiele Schule, drohten nicht nur langfristig die staatlichen Gewalten aus der für einen Rechtsstaat unverzichtbaren Balance zu geraten. Ewer: "Vielmehr werde auch dem "einfachen Bürger" kaum klarzumachen sein, warum er ihm wenig sinnvoll erscheinende Gesetze beachten solle, während die Damen und Herren Regierungsmitglieder schon mal fünf gerade sein lassen."

"Alles wäre verloren, wenn ein- und derselbe Mann bzw. die gleiche Körperschaft, sei es der Fürsten, der Adligen oder des Volkes, folgende drei Machtvollkommenheiten ausübte: Gesetze erlassen, öffentliche Beschlüsse in die Tat umsetzen, Verbrecher und private Streitfälle aburteilen" (Montesquieu).

Sie finden die Pressemitteilung auch im Internet unter:
http://www.anwaltverein.de/interessenvertretung/pressemitteilungen/dat-0211


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Quelle:
Pressemitteilung DAT 2/11 vom 2. Juni 2011
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
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Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juni 2011