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MELDUNG/078: 68. Deutscher Juristentag - Kein drittes Staatsexamen für Anwälte (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 22. September 2010

Pressekonferenz anlässlich des 68. Deutschen Juristentages

DAV gegen drittes Staatsexamen für die Anwaltschaft
Fachanwaltsystem ein Erfolgsmodell - kein Zentralabitur notwendig


Berlin (DAV). Die Satzungsversammlung der Anwaltschaft hat im Sommer 2010 beschlossen, den Gesetzgeber aufzufordern, die Bundesrechtsanwaltsordnung dahingehend zu ändern, dass den Kammern für die Verleihung von Fachanwaltsbezeichnungen eine echte Prüfungskompetenz eingeräumt wird. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt dieses Modell ab, weil das Fachanwaltssystem sich im Wesentlichen so bewährt hat und der Vorschlag der Satzungsversammlung die Zugangsprobleme nicht löst.

"Die Fachanwaltschaften sind ein Erfolgsmodell der Anwaltschaft", betont Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident, anlässlich des 68. Deutschen Juristentages. Sie stünden für hohe Qualität und seien ein Nachweis für geprüfte Kompetenz. Der DAV befürworte hingegen eine Flexibilisierung des Zugangs zu den Fachanwaltschaften. Es gelte, die allgemeinen und gerichtlichen Fallzahlen zu reduzieren, um jungen Kolleginnen und Kollegen den Zugang zu erleichtern. "Es nützt dem Nachwuchs nichts, wenn ein "'Zentralabitur" eingeführt wird, anstelle dass die tatsächlichen Probleme beim Nachweis der praktischen Erfahrungen gelöst werden", hebt Ewer hervor. Zudem würde durch die Einrichtung einer bundesweiten zentralen Aufgabenkommission die Bürokratie der anwaltlichen Selbstverwaltung erhöht. Werde die Reduzierung und Flexibilisierung der Fallzahlen durch zusätzliche Fortbildungsnachweise kompensiert, könne die Aufrechterhaltung des hohen Qualitätsniveaus der Fachanwaltschaften ohne Abstriche sichergestellt werden.

Begründet werden die Forderungen nach einem Zentralabitur mit teilweise mangelnder Qualität der Anbieter von Fachanwaltskursen. Diese Kritik kann der DAV aber so nicht nachvollziehen. Der Wettbewerbsdruck der Anbieter ist ausreichend groß, dass diese ein eigenes Interesse daran haben, Qualität zu bieten. Als flankierende Maßnahme komme ein System der Akkreditierung der Kurs-Veranstalter in Betracht.

Bei der Diskussion wird nach Ansicht des DAV auch übersehen, dass bei einem allgemeinen Prüfungsrecht die Klausurbewertung immer mit einem nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum einhergeht. "Es ist nicht hilfreich, dass mit den Mitgliedern der Prüfungskommissionen die Mitbewerber eines Fachanwaltskandidaten bei nur eingeschränkter Überprüfbarkeit durch Gerichte über die Qualifikation ihres Konkurrenten entscheiden", erläutert Ewer. Diese Vermutung - wahrscheinlich auch unberechtigt -, dass Fachanwälte ihren Nachwuchs durch überhöhte Anforderungen behindern, dürfe gar nicht erst aufkommen. Hier stoße die Selbstverwaltung an ihre Grenzen.


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Quelle:
Pressemitteilung DJT 3/10 vom 22. September 2010
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. September 2010