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INTERNATIONAL/298: Verteidigung kann sofortige Freilassung Lulas beantragen (poonal)


poonal - Pressedienst lateinamerikanischer Nachrichtenagenturen

Verteidigung kann sofortige Freilassung Lulas beantragen


(Brasilia, 8. November 2019, la diaria/prensa latina).- Das Oberste Bundesgericht in Brasilien hat am 7. November 2019 entschieden, dass der Vollzug von Haftstrafen nach einer Verurteilung in der zweiten gerichtlichen Instanz verfassungswidrig ist. Die Verteidigung Luiz Inácio Lula da Silvas wird somit die sofortige Freilassung des brasilianischen Ex-Präsidenten beantragen.

"Das bedeutet, dass Lulas 579 Tage währende Inhaftierung [ausgehend vom 7. November, dem Tag an dem die Entscheidung getroffen wurde] weder mit dem Gesetz (...) noch mit der Verfassung unseres Landes vereinbar ist(...), worauf wir bereits von Anfang an hingewiesen hatten", teilten die Anwält*innen Cristiano Zanin Martins und Valeska Texeira mit, die zu den Verteidiger*innen des ehemaligen Gewerkschafters gehören. Für den 8. November sei ein Gespräch mit Lula angesetzt, und anschließend werde man dem Gericht "unsere Forderung vorlegen: seine sofortige Freilassung auf der Grundlage der Entscheidung des Obersten Bundesgerichts. [...] Ferner fordern wir das Oberste Bundesgericht auf, den Sachverhalt neu zu prüfen. Wir wollen erreichen, dass das gesamte Verfahren für nichtig erklärt wird, denn es besteht der Verdacht, dass Ex-Richter Sérgio Moro und die Staatsanwälte des Korruptionsskandals Lava Jato befangen waren. [...] Lula hat nichts Rechtswidriges getan, sondern ist vielmehr Opfer strategischer Machenschaften, die sich des Gesetzes bedienen wollten, um gezielt politische Verfolgung zu betreiben."

Mit sechs zu fünf Stimmen entschied das höchste Gericht Brasiliens, dass alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft sein müssen, bis es zum Haftantritt kommt. Alle nach der zweiten gerichtlichen Instanz Inhaftierten können sich nun auf diese Entscheidung berufen; somit kann nun auch Lula aus dem Gefängns in Curitiba im im südlichen Bundesstaat Paraná entlassen werden.

Der Gründer der Arbeiterpartei PT ist seit dem 7. April 2018 in Haft, nachdem er wegen Geldwäsche und Korruption zu acht Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden war. Das von Sérgio Moro in der ersten Instanz verhängte Urteil wurde anschließend vor dem Berufungsgericht bestätigt. Nach der Entscheidung des Obersten Bundesgerichts darf er das Gefängnis verlassen und in Freiheit auf die Ergebnisse der Eingaben seiner Anwält*innen bei den beiden höchsten gerichtlichen Instanzen des Landes warten. Ebenso können nun weitere 4.895 Menschen die Aussetzung ihrer Haft beantragen. Unklar ist, ob seine Haftentlassung mit bestimmten Bedingungen verbunden sein wird.

Bereits am Tag vor der Entscheidung kamen Demonstrant*innen vor dem Sitz des Bundesgerichts zusammen, um ihre Solidarität mit dem Ex-Präsidenten zu bekunden. Die Entscheidung wurde von Mitgliedern der PT als Beginn einer neuen politischen Etappe gefeiert.


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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. November 2019

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