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GRUNDGESETZ/141: Fixstern unserer Demokratie - Grundgesetz auch in Corona-Zeiten respektieren (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 6. Mai 2020

Fixstern unserer Demokratie: Grundgesetz auch in Corona-Zeiten respektieren

Statement von Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Mayen, Vorsitzender des Ausschusses Verfassungsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), anlässlich des 71. Geburtstags des Grundgesetzes am 23. Mai 2020


Das Grundgesetz gilt auch in Corona-Zeiten. Die Väter und wenigen Mütter des Grundgesetzes haben 1949 mit Bedacht dafür gesorgt, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Umso bedenklicher ist das Notverordnungsrecht zur Corona-Pandemie: Das Bundesgesundheitsministerium kann in der epidemischen Lage von nationaler Tragweite per Rechtsverordnung sogar Gesetze des Bundestags außer Kraft setzen. Das entspricht nicht der Idee des Grundgesetzes. Der Bundestag entmachtet sich selbst. Zwar könnte ein unberechenbarer Virus auch ungewöhnliche Maßnahmen rechtfertigen. Dennoch sollte die Verfassung geachtet werden. Denn das Grundgesetz ist der Fixstern unserer Demokratie. Es gilt auch im Ausnahmezustand.

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Quelle:
Statement vom 20. Mai 2020
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Mai 2020

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