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GRUNDGESETZ/126: Vorratsdatenspeicherung - Anwaltverein begrüßt das Abwarten der Bundesregierung (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 20. Januar 2014

Deutscher Anwaltverein begrüßt das Abwarten der Bundesregierung hinsichtlich Vorratsdatenspeicherung



Berlin (DAV). Der DAV begrüßt die Einigung zwischen Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundesinnenminister Thomas de Maizière vom 17. Januar 2014, vorerst keinen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen, sondern zunächst das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abzuwarten.

"Der DAV fordert seit längerem, dass die Bundesregierung dem EuGH in Sachen Vorratsdatenspeicherung nicht vorgreift. Es ist sehr erfreulich, dass sich die Bundesminister Heiko Maas und Thomas de Maizière auf dieses Vorgehen einigen konnten. Das ergibt sich schon aus der Notwendigkeit effizienten gesetzgeberischen Handelns", so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des DAV. "Wichtig ist, dass am Ende eine Regelung herauskommt, die dem hohen Stellenwert der Bürger- und Freiheitsrechte gerecht wird und die Verhältnismäßigkeit wahrt", so Ewer weiter.

Der DAV hat zuletzt am 6. Januar 2014 gefordert, dass die Bundesregierung das EuGH-Urteil abwartet. In der Vergangenheit hat der DAV das Thema Vorratsdatenspeicherung stets kritisch begleitet.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 03/14 vom 20. Januar 2014
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Januar 2014