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GRUNDGESETZ/086: Anwälte gegen Visa-Einlader- und Warndatei (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 3. März 2009

Anwälte gegen Visa-Einlader- und Warndatei


Berlin (DAV). Das Bundeskabinett wird am 4. März 2009 über einen Gesetzentwurf zur Errichtung einer Visa-Einlader- und Warndatei beschließen. Dieser sieht vor, dass zukünftig alle Einlader oder Bürgen für einen ausländischen Besucher in einer zentralen "Visa-Einlader- und Warndatei" gespeichert werden.

"Es ist verfassungswidrig, denjenigen, der künftig Personen aus dem Ausland einlädt oder an einer Einladung in sonstiger Weise mitwirkt, anlasslos unter einen Generalverdacht zu stellen", so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Hierdurch werde das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Die weit überwiegende Mehrheit der Einlader und der Eingeladenen sei unbescholten, rechtschaffen und missbrauchten das Visumsrecht nicht. Es käme nur in geringfügigem Umfang zu Missbrauchsfällen.

Nach Auffassung des DAV greift der Gesetzentwurf in völlig unverhältnismäßiger Art und Weise in Persönlichkeitsrechte ein. Nur bei Vorliegen von konkreten Verdachtsmomenten sei eine Datenerhebung vorstellbar. Ein Einladen oder die Mitwirkung hieran reicht hierfür nicht.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 7/09 vom 3. März 2009
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. März 2009