Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

GRUNDGESETZ/080: Anwälte lehnen BKA-Gesetz weiterhin ab (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 12. November 2008

DAV: Anwälte lehnen BKA-Gesetz weiterhin ab


Berlin (DAV). Heute befasst sich der Deutsche Bundestag mit den Plänen der Bundesregierung für das BKA-Gesetz. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) appelliert an die Parlamentarier, das BKA-Gesetz so nicht zu beschließen. Nach diesen Plänen soll das Bundeskriminalamt Befugnisse erhalten, die bisher nicht einmal den Landespolizeibehörden zustanden. Der Lauschangriff soll nach dem Entwurf sogar auf Kontakt- und Begleitpersonen ausgeweitet werden. Der DAV lehnt dies - wie die vorgesehene heimliche Onlinedurchsuchung - strikt ab.

Der DAV fordert den absoluten Schutz der Gesprächspartner von Berufsgeheimnisträgern vor heimlichen Ermittlungsmaßnahmen, ebenso den absoluten Schutz für die Berufsgeheimnisträger selbst.

"Berufsgeheimnisträger wie Geistliche, Anwälte, Ärzte, Journalisten und viele andere müssen absoluten Schutz genießen", so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident. Es gehe hier nicht um ein Privileg der Berufsgeheimnisträger, sondern um den Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger, der Patienten oder der Mandanten. Dass Terroristen ihre Absicht, einen Anschlag oder eine Geiselnahme zu verüben, vor einem Pfarrer, ihrem Anwalt oder ihrem Verteidiger und/oder Abgeordneten verraten würden, sei absurd.

Wird erst einmal das Beichtgeheimnis, das Vertrauensverhältnis der Parlamentarier zu ihren Wählern und das Anwaltsgeheimnis relativiert, ist dies das Ende der vertraulichen Gespräche mit den Vertretern dieser Berufsgruppen. Aus Angst vor polizeilichen Lauschangriffen werden auch solche Bürgerinnen und Bürger, die weit davon entfernt sind, jeweils in die Nähe terroristischer Aktivitäten zu geraten, sich den Berufsgeheimnisträgern nicht mehr anvertrauen.

Nach Ansicht des DAV ist der demokratisch verfasste Rechtsstaat auf kommunikative Freiräume angewiesen. Sie für Lausch- und Spähangriffe zu öffnen, ist für das Ziel, den internationalen Terrorismus zu bekämpfen, weder geeignet noch erforderlich und schon gar nicht verhältnismäßig.


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. 33/08 vom 12. November 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel.: 0 30/72 61 52-1 29, E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Sekretariat: Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52-1 49,
Christina Lehmann, Tel.: 030/72 61 52-1 39
Fax: 0 30/72 61 52-1 93
E-mail: schlaefke@anwaltverein.de; lehmann@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2008