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FAMILIENRECHT/228: Eheschleicherei, Kindschaftsverfahren und Fachgerichtsbarkeit - Aktuelle Themen im Familienrecht (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 25. November 2019

Rubrik: Ratgeber/Service/Recht/Familie

Eheschleicherei, Kindschaftsverfahren und Fachgerichtsbarkeit - Aktuelle Themen im Familienrecht
Familienanwältinnen und -anwälte tagten in Warnemünde (21. bis 23. November 2019)


Warnemünde/Berlin (DAV). Braucht das Familienrecht eine eigene Fachgerichtsbarkeit? Mit einer kontroversen Diskussion endete am Wochenende die Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV. Bisher gibt es keine besonderen Voraussetzungen für den Einsatz als Familienrichter oder -richterin. Fachliche Fragen spielen bei der Geschäftsverteilung keine leitende Rolle. Dabei erfordert das breite Spektrum des Familienrechts vom Versorgungsausgleich über Unterhalt bis zum Kindschaftsrecht hohe fachliche Flexibilität; fachfremde Materien - wie Versicherungsmathematik bei der Berechnung des Versorgungsausgleichs - verlangen interdisziplinäre Kommunikation. Die Einführung einer Fachgerichtsbarkeit für Familienrecht könnte helfen, davon zeigte sich Dr. Gudrun Lies-Benachib überzeugt. Die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt/M. sprach sich auch deshalb für eine eigene Gerichtsbarkeit aus, weil dann nicht länger Richterinnen und Richter, die sich das nötige Wissen angeeignet hätten, nach kurzer Zeit wieder durch unerfahrene Kolleginnen und Kollegen ersetzt würden. Andreas Frank, Direktor des Amtsgerichts Cuxhaven, widersprach seiner Kollegin: Strukturelle Veränderungen innerhalb des bestehenden Systems könnten vermeiden, dass völlig unerfahrene Proberichterinnen und -richter mit den komplizierten Fragen des Familienrechts konfrontiert würden und unter Umständen schwere Schäden zum Beispiel bei den Kindern anrichteten. Einig waren sich die Kontrahenten darin, dass eine Fortbildungspflicht für Richter - die es bislang nicht gibt - selbstverständlich sein sollte.

Weitere aktuelle Themen der Herbsttagung waren die "EU-Güterechtsverordnung", "Legal-Tech-Chancen im Familienrecht" und "Entscheider im Kindschaftsverfahren - Jugendamt, Verfahrensbeistand und Sachverständiger". In zahlreichen Vorträgen und Workshops standen außerdem familienrechtliche Themen auf der Tagesordnung, mit denen die Anwälte sich im Alltag befassen: es ging um Verfahrensrecht, Gesellschaftsrecht, Unterhaltsrecht und Zugewinnausgleich.

Auf den jährlichen Herbsttagungen haben die Familienanwälte und -anwälte Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und zur Fortbildung. Namhafte Richter und Richterinnen, Wissenschaftler und renommierte Anwältinnen und Anwälte waren der Einladung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht gefolgt, so dass wie immer Praxis und Wissenschaft gleichermaßen vertreten waren. Die Tagung war mit 300 Anwältinnen und Anwälte gut besucht.

In der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV sind bundesweit mehr als 6.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte organisiert. Sie ist damit die größte Vereinigung von auf Familienrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälten.

Information: www.dav-familienrecht.de

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Quelle:
Pressemitteilung FamR 23/19 vom 25. November 2019
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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Tel.: 0 30/72 61 52 - 0
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2019

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