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FAMILIENRECHT/148: Mehr Rente nach neuem Recht? (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Arbeitsgemeinschaft Familienrecht - Berlin, 21. November 2013

Mehr Rente nach neuem Recht?
Familienanwälte raten, alte Scheidungsbeschlüsse prüfen zu lassen

- 20 Jahre Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein -



Karlsruhe/Berlin (DAV). Das neue Versorgungsausgleichsrecht gilt seit dem 1. September 2009. Jetzt wird es vor allem für diejenigen interessant, die ins Rentenalter kommen, aber noch nach altem Recht geschieden wurden. Denn womöglich wird die Rente deutlich verbessert. Das liegt daran, dass nach neuem Recht der Versorgungsausgleich anders berechnet wird. Alle, die in dem Zeitraum vom 1. Juli 1977 bis zum 1. September 2009 geschieden wurden und ausgleichsberechtigt waren, sollten ihren alten Beschluss prüfen lassen, rät Rechtsanwalt Klaus Weil, Fachanwalt für Familienrecht, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV: "Es betrifft überwiegend die Frauen und insbesondere diejenigen, deren Männer eine berufsständische Versorgung hatten, also Ärzte, Zahnärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, oder deren Männer betriebliche Altersversorgungen hatten."

Nach der alten Berechnung basierte der Versorgungsausgleich auf der gesetzlichen Rente. Demnach wurden auch die berufsständische und die betriebliche Altersversorgung in eine so genannte volldynamische Rente umgerechnet. "Da konnten dann zum Beispiel aus 600 Euro monatlicher Betriebsrente 240 Euro gesetzliche Rente werden. Und davon bekam der berechtigte Ehegatte dann eben nur 120 Euro", erläutert Weil. Heute wird immer in zwei Hälften geteilt, statt 120 Euro wären es dann also 300 Euro geworden.

Die Ungerechtigkeit von damals kann heute ausgeglichen werden. Voraussetzung dafür ist, dass man ein gewisses Alter erreicht hat. Eine Abänderung ist frühestens sechs Monate vor Renteneintritt möglich. Außerdem wurde eine so genannte Wesentlichkeitsgrenze gezogen, das heißt, es müssen bestimmte Beträge überschritten sein, damit ein solcher Antrag bei Gericht gestellt werden kann. Ein Rentenberater oder ein Anwalt kann bei der Prüfung und auch beim Antragstellen helfen.

In den meisten Fällen sind die Frauen ausgleichsberechtigt. Sicher wird es vielen nicht leicht fallen, ihren Ex-Mann nun noch einmal in Anspruch zu nehmen, waren sie doch froh, die Scheidung hinter sich zu haben. Wer will schon alte Wunden aufreißen, wer will den alten Streit wieder hochkochen lassen. Das Verhältnis zum Ex-Mann und vielleicht sogar zu den Kindern könnte nachhaltig gestört werden. "Die Gefahr ist natürlich da", meint auch Weil. "Aber man muss auch sehen, dass in vielen Fällen gar nicht der Ex der Betroffene ist, sondern der Versorgungsträger des Ex, der eigentlich von der damaligen Umrechnung der Einzige war, der profitiert hat." Das Gesetz wurde geändert, um die fehlerhafte Rechtsanwendung von früher zu korrigieren. Das Verfahren, einmal in Gang gesetzt, ist relativ einfach. Es dauert etwa drei bis sechs Monate, je nachdem, wie schnell die Versorgungsträger ihre Auskünfte erteilen. Etwa eine Million Ausgleichsberechtigte, meist Frauen, können jetzt davon profitieren und mit deutlich mehr Rente rechnen. Die Chance sollte sich niemand entgehen lassen.

In der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht sind bundesweit knapp 7.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte organisiert. Sie ist damit die größte Vereinigung von auf Familienrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälten.

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Quelle:
Pressemitteilung FamR 05/13 vom 21. November 2013
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. November 2013