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FAMILIENRECHT/135: Vielfalt der Lebensformen - Brisante Fragen des Familienrechts (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 29. November 2010

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht

Vielfalt der Lebensformen - Brisante Fragen des Familienrechts
Familienanwältinnen und -anwälte tagten in Hannover (25. - 27. November 2010)


Berlin/Hannover (DAV). Mit einer Zwischenbilanz des neuen Familienverfahrensrechts endete am Wochenende die Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Die neuen Vorschriften, die seit dem 1. September 2009 gelten, sollen den Familien vor Gericht schneller zu ihrem Recht verhelfen. In den Verfahren, in denen sich Eltern um ihre Kinder streiten (Umgang und Sorge), wird anders als früher armen Rechtsuchenden nicht mehr automatisch ein Anwalt zur Seite gestellt und aus der Staatskasse bezahlt, wenn der wohlhabende andere Elternteil anwaltlich vertreten ist. Die Familienanwälte kritisieren diese Vorschrift, weil sie den Grundsatz der Waffengleichheit verletze und den Rechtsschutz verkürze.

Um Unterhalt, um das Sorge- und Umgangsrecht und um einen Vermögensausgleich streiten sich nicht nur Ehepaare nach Trennung und Scheidung. Immer mehr Paare mit Kindern wählen die nichteheliche Lebensgemeinschaft als Lebensform. Daneben existieren zahllose weitere, bis vor einigen Jahren nicht vorstellbare Verwandtschaftsverhältnisse und durch die Fortentwicklung der Biotechnik ungeklärte oder verwirrende Familienkonstellationen. "Die Familienanwälte werden sich nicht mehr allein auf die Auseinandersetzung von gescheiterten Ehen konzentrieren können, wenn sie auch in Zukunft als Berater gefragt sein wollen. Deshalb haben wir uns auf unserer Tagung auch mit Ansprüchen befasst, die außerhalb der Ehe angesiedelt sind", sagte Rechtsanwältin und Notarin Ingeborg Rakete-Dombek, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV. Namhafte Rechtsanwälte, Richter und Universitätsprofessoren referierten über vielfältige Themen: Patchwork-Familien - Folgen der seriellen Monogamie und Unterhalt, Vermögensausgleich ohne Ehe, europäische Vielfalt - Paare, Kulturen und das Recht, Adoption durch gleichgeschlechtliche Lebenspartner, gemeinsame elterliche Sorge bei nicht Verheirateten.

In einem Symposium zu Beginn der Herbsttagung hatten sich die Familienanwälte einen Überblick über das Scheidungsfolgenrecht in Belgien verschafft. Der Blick in andere europäische Staaten ist zur Tradition der alljährlichen Herbsttagungen geworden.

In der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV sind bundesweit rund 6.600 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte organisiert. Sie ist damit die größte Vereinigung von auf Familienrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälten.


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Quelle:
Pressemitteilung FamR 4/10 vom 29. November 2010
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Dezember 2010