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DATENSCHUTZ/027: Dashcams - Wer die Kameras dauerhaft nutzt, verstößt gegen den Datenschutz (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 14. Januar 2016

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Dashcams sind ein rechtliches Risiko
Wer die Kameras dauerhaft nutzt, verstößt gegen den Datenschutz


Berlin (DAV). Dashcams sind derzeit ein Verkaufsschlager bei Autofahrern. Die Nutzung der kleinen Kameras ist aber ein rechtliches Risiko. Darüber informiert die Deutsche Anwaltauskunft.

"Wer eine Autofahrt mit einer Dashcam dauerhaft dokumentiert, verstößt gegen das Datenschutzgesetz", erläutert Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Wer die Kamera in seinem Auto montiert, sollte sie nur bei einem konkreten Anlass einschalten. "Wer wegen einer bevorstehenden Gefahrensituation die Dashcam einschaltet, verstößt nicht gegen die geltenden Gesetze", urteilt Swen Walentowski. Nutzer sollten aber beachten, dass die Aufnahmen auch gegen den Fahrer selbst benutzt werden können. Die Polizei kann im Falle eines Unfalles die Dashcam sicherstellen.

Weitere Informationen über Dashcams und ihre rechtlichen Bedingungen im Straßenverkehr, finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.

Das Onlinemagazin der Deutschen Anwaltauskunft informiert Verbraucher über rechtliche Themen und gibt praktische Tipps. Dabei setzt die Redaktion nicht allein auf Textbeiträge. Durch einen Medienmix von Onlinetexten, Podcasts und Filmbeiträgen haben die Nutzer vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren.

www.anwaltauskunft.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 04/16 vom 14. Januar 2016
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Januar 2016

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