Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

DATENSCHUTZ/010: Befreiungsschlag für Presse- und Koalitionsfreiheit (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 2. März 2010

Datenschutz: Befreiungsschlag für Presse- und Koalitionsfreiheit


Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung als "Befreiungsschlag für die Presse- und Koalitionsfreiheit. Endlich wird der blinden Datensammelwut des Staates etwas entgegen gesetzt", sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg. Das von den Karlsruher Richtern monierte Gesetz zur Massenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten hätte dazu eingeladen, "in blindem Aktionismus Daten in gefährlich großer Menge anzuhäufen".

Durch die Vorratsdatenspeicherung sollten nach dem Willen des Gesetzgebers private Stellen wie Telekommunikationsunternehmen eingesetzt werden, um den Vollzug des Gesetzes überhaupt zu ermöglichen. "Zu welchem Missbrauch dies führen kann, zeigen gerade die zuletzt immer wieder bekannt gewordenen Verstöße von Unternehmen gegen den Datenschutz", so Herzberg. Anders als bisher konnten sich Bürger im Rahmen des Gesetzes auch nicht gegen die Speicherung durch einfache Willenserklärung wehren (etwa durch Vereinbarung einer Pauschalabrechnung), auch die Möglichkeit, den Zugang zu den Verkehrsdaten durch die Inanspruchnahme von Anonymisierungsdiensten zu verhindern, war weitgehend versperrt. "Dass das Gericht dem nun einen Riegel vorschiebt, ist ein Erfolg für die Demokratie und die Meinungsvielfalt im Land", betonte Herzberg.

ver.di hatte ebenfalls 2008 eine eigene Verfassungsbeschwerde erhoben, weil neben der Presse- und Telekommunikationsfreiheit auch die Koalitionsfreiheit der Gewerkschaft durch die Vorratsdatenspeicherung gefährdet wird. Die gewerkschaftsinterne Kommunikation unterliegt der durch das Gesetz drastisch erhöhten Zugriffsgefahr durch Unbefugte. "Damit wären nicht nur Arbeitskampfstrategien gefährdet, sondern auch die schlichte inhaltliche Diskussion und interne Abstimmung von Tarifforderungen, rechtspolitische Überlegungen, der Schutz der Rechtssuchenden vor der Kenntnisnahme ihres Arbeitgebers, dass sie Kontakt mit ver.di aufgenommen haben, die Pressefreiheit der bei ver.di angestellten Journalisten, aber auch die externe und interne Pressearbeit als solche", warnte Herzberg.

Herzberg warnte in diesem Zusammenhang auch vor den Risiken, die sich durch den Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) ergeben. Auch Elena sei ein Instrument zur Vorratsdatenspeicherung und verstoße gegen den vom Bundesverfassungsgericht postulierten Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung. Mehr als 90 Prozent der Daten würden nie gesetzeskonform gebraucht, die Speicherung erfolge allein auf den vagen Verdacht hin, dass Beschäftigte auf der Basis dieser Daten einmal eine Sozialleistung beantragen könnten. Die Bundesregierung sei gefordert, auch dieses Gesetz zu korrigieren, um sich nicht eine weitere Niederlage in Karlsruhe einzuhandeln.


*


Quelle:
Presseinformation vom 02.03.2010
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Cornelia Haß - ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
Internet: www.verdi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. März 2010