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AUSLAND/057: Ungarn - Anwaltverein gegen eine Kriminalisierung von Rechtsberatung (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 5. Juli 2018

DAV: Gegen eine Kriminalisierung von Rechtsberatung


Berlin/Brüssel (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist besorgt über die mögliche Reichweite des neuen ungarischen Gesetzes zur Strafbarkeit von Flüchtlingshilfe, wie es Ende letzter Woche durch Ungarns Präsidenten János ‘der unterzeichnet wurde. Durch das Gesetz wird u.a. die Förderung von illegaler Einwanderung durch "organisatorische Tätigkeiten" unter Strafe gestellt. Davon umfasst könnten bereits die Bereitstellung von Informationsmaterial und die Einleitung von Asylverfahren sein. Der DAV ist der Auffassung, dass Gesetze weder in ihrer Umsetzung noch in ihrer Auslegung so verstanden werden dürfen, dass anwaltlicher Rechtsbeistand unter Strafe gestellt wird.

"Dort, wo sich Personen auf ihre Grundrechte berufen und Beistand ersuchen, ist kein Platz für eine staatliche Kriminalisierung anwaltlicher Beratung. Dies wäre unvereinbar mit rechtsstaatlichen Grundsätzen und würde den Zugang zum Recht in unverhältnismäßiger Weise einschränken", hebt DAV-Präsident Ullrich Schellenberg hervor.

Die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) des Europarats kritisiert in ihrem Gutachten von vergangener Woche das ungarische Gesetz. Dieses gehe in seiner Sanktionierung - nicht nur der Förderung illegaler Migration, sondern der Hilfe bei der Einleitung von Asylverfahren - sowie generell in seiner mangelnden Bestimmtheit und Vorhersehbarkeit weit über die durch Richtlinie 2002/90 eröffnete Möglichkeit hinaus, Förderung von illegaler Migration mit Gewinnerzielungsabsicht unter Strafe zu stellen.

Die Bedeutung des Gesetzespakets für die Anwaltschaft in Ungarn hängt nun entscheidend von der konkreten Anwendung und Auslegung des Gesetzes ab. In Solidarität mit den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Ungarn erwartet der DAV eine Klarstellung, dass anwaltlicher Rechtsbeistand nicht unter Strafe gestellt wird.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 20/18 vom 5. Juli 2018
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juli 2018

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