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ARBEITSRECHT/246: Wer nachts und an Sonntagen arbeitet, muss dafür einen Ausgleich erhalten (DAV)


Deutsche Anwaltauskunft - Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 8. Juni 2017

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Wer nachts und an Sonntagen arbeitet, muss dafür einen Ausgleich erhalten


Berlin (DAV). Rund zehn Millionen Deutsche arbeiten regelmäßig in der Nacht oder an Sonntagen. Viele Arbeitnehmer wissen aber nicht, dass sie für ungewöhnliche Dienstzeiten mehr Lohn beanspruchen können. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über Rechtsfragen rund um Nacht- und Sonntagsarbeit.

"In der Regel sind Zulagen von etwa 20 Prozent in so einem Fall angemessen", erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Ob in der Nacht oder an Sonntagen gearbeitet wird, entscheidet der Arbeitgeber.

Mitarbeiter müssen einer solchen Anordnung nachkommen, es sei denn medizinische Gründe sprechen dagegen. "In so einem Fall muss der Arbeitgeber einen Ersatzarbeitsplatz suchen. Hat er diesen nicht, kann er dem Mitarbeiter auch kündigen", warnt Swen Walentowski. Die Deutsche Anwaltauskunft rät in diesem Fall zu einer Beratung bei einem Rechtsanwalt.

Weitere Informationen erhalten Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.

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www.anwaltauskunft.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 15/17 vom 8. Juni 2017
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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Littenstraße 11, 10179 Berlin
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E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juni 2017

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