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ARBEITSRECHT/148: Betriebsrenten müssen nicht gerecht sein (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 12. November 2013

Ressort: Ratgeber/Service/Arbeitsrecht

Betriebsrenten müssen nicht gerecht sein



Erfurt/Berlin (DAV). Arbeitnehmer haben nicht per se ein Recht auf eine Betriebsrente. Gewährt der Chef die Rente, darf er in weitem Umfang auch vorgeben, wie sie ausgestaltet wird. Dagegen versuchte sich eine Arbeitnehmerin vor Gericht zu wehren - ohne Erfolg. Die Deutsche Anwaltauskunft erklärt, warum sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) zugunsten der Arbeitgeberseite entschieden hat und weshalb die Diskriminierungsvorwürfe der Angestellten dahinter anstehen.

Vor dem BAG haben die Richter heute Morgen über die Betriebsrente einer Frau entschieden. Der Arbeitgeber hatte der Ruheständlerin die Leistung verweigert, weil die nicht in das Raster passte, das er vorher an die Leistung gesteckt hatte: Seine Bedingungen hatte ihr Chef vor allem an das Alter seiner Angestellten gesteckt. Diesen Umstand klagte die Ruheständlerin vor Gericht als "unzulässige Benachteiligung aufgrund ihres Alters" an. Die Richter in Erfurt sahen das anders und wiesen ihre Klage ab.

"Das Bundesarbeitsgericht handhabt Stichtagslösungen bislang großzügig - wobei die Richter nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) die Anforderungen höher gesteckt haben", erklärt Rechtsanwältin Dr. Nathalie Oberthür aus dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein: "Stichtagslösungen dürfen Arbeitnehmer benachteiligen - wenn sie inhaltlich gerechtfertigt sind." Eine Betriebsrente zu zahlen, sei schließlich eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, so die Fachanwältin für Arbeitsrecht.


Lesen Sie mehr zum Thema:
http://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/166/betriebsrenten-muessen-nicht-gerecht-sein/.

Die Deutsche Anwaltauskunft ist ein Service des Deutschen Anwaltvereins.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 59/13 vom 12. November 2013
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2013