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TELEKOMMUNIKATION/856: Überprüfung der Versorgungsberichte der Mobilfunknetzbetreiber abgeschlossen (BNA)


Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Pressemitteilung vom 14.04.2020

Überprüfung der Versorgungsberichte der Mobilfunknetzbetreiber abgeschlossen

Alle drei Mobilfunknetzbetreiber erhalten Frist zur Nachbesserung - empfindliche Sanktionen vorgesehen


Die Bundesnetzagentur hat die Überprüfung der Berichte zur Erfüllung der Versorgungsauflagen aus der Frequenzversteigerung 2015 der Mobilfunknetzbetreiber Telefónica, Telekom und Vodafone abgeschlossen. Alle drei Mobilfunknetzbetreiber haben die Versorgungsauflagen nicht im vollen Umfang fristgerecht erfüllt.


"Unser oberstes Ziel bleibt, dass die Versorgung mit mobilem Breitband in der Fläche vorankommt", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir wollen in den nächsten Monaten nachprüfbare Verbesserungen sehen, die sicherstellen, dass die Auflagen bis zum Jahresende vollständig erfüllt werden. Das umfasst ausdrücklich auch, dass wir gegebenenfalls Zwangs- und Bußgelder verhängen."

Überprüfung durch die Bundesnetzagentur

Die Meldungen der Netzbetreiber von Anfang des Jahres wurden vom Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur überprüft.

Die Überprüfungen durch die Bundesnetzagentur haben ergeben, dass Telefónica die Auflagen in allen 13 Flächenbundesländern und für die Hauptverkehrswege mit nur ca. 80% nicht erfüllt hat.

Die Telekom hat die Auflagen in insgesamt drei Flächenbundesländern (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland) knapp verfehlt und für die Hauptverkehrswege mit 97% für die Autobahnen und 96% für die Schienenwege nicht erfüllt.

Für Vodafone haben die Überprüfungen der Bundesnetzagentur ergeben, dass die Auflagen in insgesamt vier Flächenbundesländern (Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland) und für die Hauptverkehrswege nicht fristgerecht erfüllt wurden. Die Hauptverkehrswege liegen mit einem Versorgungsgrad von 96% bei den Autobahnen und 95% bei den Schienenwegen unterhalb der Versorgungsauflage.

Weiteres Vorgehen

Die Bundesetzagentur hat die Unternehmen nun aufgefordert, die Auflagen bis spätestens 31. Dezember 2020 vollständig zu erfüllen. Hierbei wurden den Unternehmen auch Teilfristen für Meilensteine im Juni und September gesetzt, um weiteren Verzögerungen möglichst frühzeitig entgegenwirken zu können.

Der weitere Ausbau wird durch ein scharfes Monitoring seitens der Bundesnetzagentur begleitet. Die Mobilfunknetzbetreiber müssen monatlich über den weiteren Ausbau berichten. Die Inbetriebnahme von Standorten wird auch durch eigene Messungen der Bundesnetzagentur vor Ort überwacht.

Für den Fall, dass die Meilensteine und die vollständige Erfüllung nicht fristgerecht erreicht werden, wird die Bundesnetzagentur Zwangsgelder androhen und festsetzen. Dadurch soll die Erfüllung der Versorgungsauflagen schnellstmöglich und mit hohem Nachdruck durchgesetzt werden. Darüber hinaus kann die Bundesnetzagentur im Rahmen einer Gesamtbetrachtung Geldbußen verhängen, sollten die Auflagen auch Ende dieses Jahres nicht erfüllt sein.

Versorgungsauflagen 2015

Die Bundesnetzagentur hat in den Zuteilungen der im Jahr 2015 versteigerten Frequenzen den Mobilfunknetzbetreibern auferlegt, dass diese ab dem 1. Januar 2020 bundesweit 98% der Haushalte und je Bundesland 97% der Haushalte mit einer Mindestdatenrate von 50 MBit/s pro Antennensektor zu versorgen haben. Überdies sind die Hauptverkehrswege (Bundesautobahn und Schiene) vollständig zu versorgen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 14.04.2020
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21, Telefax: 0228/14-89 75
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. April 2020

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