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TELEKOMMUNIKATION/838: Mehr Anträge auf Schlichtung bei Telekommunikationsfragen (BNA)


Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Pressemitteilung vom 01.02.2018

Mehr Anträge auf Schlichtung bei Telekommunikationsfragen

Präsident Homann: "Schnelle und kostengünstige Alternative zu langwierigen Gerichtsverfahren"


Die Bundesnetzagentur veröffentlicht heute den Tätigkeitsbericht ihrer Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation. Der Bericht informiert über Anträge und Ergebnisse der Schlichtung bei Festnetz- und Mobilfunkverträgen im Jahr 2017.


"Verbraucherinnen und Verbraucher können sich an uns wenden, um Streit vor Gericht zu vermeiden," erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die gestiegene Zahl an Anträgen zeigt uns, dass unsere Streitmittler eine wichtige Anlaufstelle bei Problemen zwischen Endkunden und Telekommunikationsanbietern sind."

Steigende Anzahl an Anträgen

Im Jahr 2017 sind über 2.500 Anträge bei der Bundesnetzagentur eingegangen, im Vorjahr waren es knapp 2.000. 860 Anträge wurden von der Schlichtungsstelle als unzulässig abgelehnt. In 50 Prozent der Fälle konnte durch das eingeleitete Schlichtungsverfahren eine gütliche Einigung erreicht werden, d.h. das Anliegen des Antragsstellers konnte zu seiner Zufriedenheit geklärt werden.

"Wir finden oft gute Lösungen, wenn die Parteien gesprächsbereit sind und sich auf einen Kompromiss einlassen," ergänzt Homann. "Im Idealfall können wir den Streit nachhaltig klären und das Vertragsverhältnis kann fortgesetzt werden."

In 25 Prozent der Fälle verweigerte das jeweilige Unternehmen die Teilnahme am Schlichtungsverfahren. Die durchschnittliche Dauer der Schlichtungsverfahren betrug acht Wochen.

Häufige Streitthemen

Bei den Schlichtungsfällen handelt es sich häufig um strittige Rechnungspositionen, das Fehlen der zugesicherten Leistung, Störungen oder Anschlusssperren. Auch treten Probleme beim Anbieterwechsel und Umzug des Anschlusses auf.

Die Bundesnetzagentur rät Verbraucherinnen und Verbraucher Rechnungen und Kontoauszüge regelmäßig zu überprüfen, um den Anbieter bei Problemen zeitnah kontaktieren zu können.

Außergerichtliche Einigung als Ziel

Ziel der Verbraucherschlichtungsstelle ist es, Streitigkeiten zwischen Endkunden und Telekommunikationsanbietern außergerichtlich beizulegen. In diesem Sinne vermittelt die Schlichtungsstelle seit 1999 als neutrale Instanz im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes. Das Schlichtungsverfahren ist seit April 2016 kostenlos. Die Teilnahme der Unternehmen an der Schlichtung ist freiwillig.


Der Bericht der Verbraucherschlichtungsstelle kann hier abgerufen werden:
www.bundesnetzagentur.de/tk-schlichtungsstelle

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Quelle:
Pressemitteilung vom 01.02.2018
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21, Telefax: 0228/14-89 75
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Februar 2018

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