Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → WIRTSCHAFT


TELEKOMMUNIKATION/807: Bundesnetzagentur veröffentlicht Entgeltvorschlag für den Layer2-Bitstrom-Zugang (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 29. Juni 2016

Bundesnetzagentur veröffentlicht Entgeltvorschlag für den Layer2-Bitstrom-Zugang und genehmigt Entgelte für Zugang zur "letzten Meile"


Bundesnetzagentur hat heute ihren Entgeltvorschlag für den Layer 2-Bitstromzugang der Telekom Deutschland GmbH (Telekom) veröffentlicht. Darüber hinaus hat sie der Telekom jetzt die monatlichen Überlassungsentgelte für den Zugang zur "letzten Meile", der sog. Teilnehmeranschlussleitung (TAL), sowie die Entgelte für die Vermietung von Kabelleerrohren und unbeschalteter Glasfaser an Wettbewerber im Zusammenhang mit dem Zugang zur TAL endgültig genehmigt.


Das monatliche Überlassungsentgelt für den Layer 2-Bitstromzugang soll für die Produktvarianten VDSL 16/25/50 Mbit/s 18,56 Euro und für die Produktvariante VDSL 100 Mbit/s 19,10 Euro betragen. Für die Produktvariante ADSL werden monatlich 15,17 Euro vorgeschlagen. Sofern sich Wettbewerber im sog. "Kontingentmodell" gegenüber der Telekom zur Abnahme eines Mindestkontingents verpflichten, ist für den Layer 2-Bitstromzugang in den Produktvarianten VDSL 16/25/50 Mbit/s ein Entgelt in Höhe von 16,55 Euro/monatlich vorgesehen. Der monatliche Preis für die Produktvariante VDSL 100 Mbit/s soll auch im Kontingentmodell 19,10 Euro betragen.

In den Überlassungsentgelten für den Layer 2-Bitstromzugang ist auch der im Rahmen des Bitstromzugangs abgewickelte Datentransport, sog "inkludierter Verkehr", enthalten. Sofern der inkludierte Verkehr insgesamt bzw. in den einzelnen Qualitätsklassen (Realtime, Streaming und Critical Application) eine bestimmte Größe übersteigt, muss dafür ein zusätzliches Transportentgelt vom Bitstromnachfrager bezahlt werden. Der inkludierte Verkehr wurde allerdings so bemessen, dass damit die mittelfristig zu erwartende Bandbreitennachfrage abgewickelt werden kann.

Neben den wichtigen monatlichen Überlassungsentgelten enthält der Entgeltvorschlag auch die Einmalentgelte für die Bereitstellung bzw. die Kündigung eines Layer2-Bitstrom-Anschlusses sowie die jährlichen Überlassungsentgelte für den netzseitigen Übergabeanschluss zwischen Telekom und Bitstromnachfrager.

Aufgrund der jetzt erteilten endgültigen Entgeltgenehmigung müssen Wettbewerber dem 1. Juli 2016 ein Entgelt in Höhe von 10,02 Euro monatlich für die Anmietung der TAL am Hauptverteiler an die Telekom zahlen. Für den Zugang zur TAL an einem Kabelverzweiger (KVz) werden künftig 6,77 Euro im Monat fällig. Sofern Wettbewerber für die Anbindung eines KVz auf ein Kabelleerrohr der Telekom zurückgreifen, müssen sie dafür monatlich 0,04 Euro pro Meter eines Viertelrohres zahlen.

Die Anbindung eines KVz mit unbeschalteter Glasfaser kostet künftig 46,76 Euro im Monat. Das monatliche Überlassungsentgelt für einen Einbauplatz in einem Multifunktionsgehäuse - das sind spezielle KVz, in die auch aktive Technik eingebaut werden kann - beträgt 90,14 Euro. Dieser Preis bildet die Ausgangsgröße für die Aufteilung unter sämtlichen Nutzern eines Multifunktionsgehäuses einschließlich der Telekom, so dass ein Wettbewerber alleine maximal die Hälfte des Betrags zu entrichten hat; bei der Nutzung eines Multifunktionsgehäuses durch drei Unternehmen muss dann lediglich ein Drittel usw. bezahlt werden.

Der Entscheidungsentwurf für die Layer 2 Bitstromentgelte ist ab heute auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Für interessierte Parteien besteht Gelegenheit, bis zum 27. Juli 2016 schriftlich Stellung zu dem Entgeltvorschlag zu nehmen. Anschließend wird der Entscheidungsentwurf der Europäischen Kommission, dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können.

Der Bitstromzugang ist ein kombiniertes Vorleistungsprodukt aus Breitbandanschluss und Transportleistung im Netz der Telekom, das Wettbewerber in die Lage versetzt, ihren Endkunden Breitbandanschlüsse bereitzustellen und darüber Breitbanddienste, wie z.B. schnelle Internetzugänge, anzubieten. Der Layer 2-Bitstrom wird künftig mittels der Ethernet-Technologie im Netz der Telekom transportiert. Er kann als qualitativ hochwertiges Vorleistungsprodukt eine wichtige Alternative werden für jene Unternehmen, die ihre Endkundendienste bisher unter Nutzung der Teilnehmeranschlussleitung anbieten. Wettbewerber müssen für dieses Zugangsprodukt mehr in eigene Infrastruktur investieren, können den Datenverkehr dann aber weitgehend unverarbeitet von der Telekom übernehmen und so eigene Endkundenprodukte ausgestalten.

Die Entscheidungsentwürfe für die neuen TAL-Entgelte und die Entgelte für den Zugang zu Kabelleerrohren, zur unbeschalteten Glasfaser um zum Multifunktionsgehäuse waren bereits im April zur nationalen Konsultation veröffentlicht worden (siehe Pressemitteilung vom 20. April 2016). Die EU-Kommission hat keine Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Entgelten geäußert, sodass diese nun pünktlich mit dem Ablauf der bisherigen Entgelte am 1. Juli 2016 in Kraft treten können.

Die Genehmigung der neuen Entgelte ist bis zum 30. Juni 2019 befristet.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 29.06.2016
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
pressestelle@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juli 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang