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TELEKOMMUNIKATION/784: Vorschlag für Bitstrom-Regulierung (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 30. April 2015

Bundesnetzagentur veröffentlicht Vorschlag für Bitstrom-Regulierung


Die Bundesnetzagentur hat einen Vorschlag für die Regulierung des Bitstromzugangs in den kommenden Jahren zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Danach ist vorgesehen, dass die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) ihren Wettbewerbern den Bitstromzugang auch künftig zu nicht diskriminierenden Bedingungen gewähren muss. Die Zugangsverpflichtung umfasst sowohl den Layer 2-Bitstrom als auch den Layer 3-Bitstrom. Hierfür muss sie von der Bundesnetzagentur geprüfte Musterverträge, sog. Standardangebote, bereithalten.

Die Entgelte, die Wettbewerber für den Layer 2-Bitstromzugang an die Telekom zahlen müssen, sollen zukünftig der Vorab-Genehmigung unterfallen. Damit soll der wachsenden Bedeutung dieser Vorleistung Rechnung getragen werden. Infolge des zunehmenden Einsatzes der Vectoring-Technik wird der Layer 2-Bitstrom während der nächsten Jahre in erheblichem Maße die entbündelte Teilnehmeranschlussleitung als Vorleistungsprodukt für die Bereitstellung von Breitbandanschlüssen ablösen. Hierfür ist eine effektive Preiskontrolle erforderlich. Innovative Preismodelle, wie beispielsweise ein Kontingentmodell, sind unter dem vorgeschlagenen Entgeltregime auch für den Layer 2-Bitstrom möglich.

Für die übrigen Bitstrom-Produkte soll es dagegen wie bisher bei einer Ex-post-Entgeltregulierung bleiben. Danach reicht es aus, dass die Telekom die Bitstromentgelte der Bundesnetzagentur vor Inkrafttreten anzeigt und beim Vorliegen von Anhaltspunkten für missbräuchliche Entgelte erforderlichenfalls eine nachträgliche Entgeltüberprüfung stattfindet.

Der Entscheidungsentwurf greift darüber hinaus die beabsichtigte Entlassung der Telekom in mehreren Städte aus der Regulierung für den Layer 3-Bitstromzugang auf, indem die Zugangsverpflichtung für dieses Vorleistungsprodukt dann entfallen soll, sobald dort ein Layer 2-Bitstromprodukt verfügbar ist.

Der Bitstromzugang ist ein kombiniertes Vorleistungsprodukt aus Breitbandanschluss und Transportleistung im Netz der Telekom, dass Wettbewerber in die Lage versetzt, ihren Endkunden ADSL- und VDSL- sowie zukünftig auch Glasfaser-Anschlüsse bereitzustellen und darüber Breitbanddienste, wie z.B. schnelle Internetzugänge, anzubieten.

Der sog. Layer 2-Bitstrom wird künftig mittels der Ethernet-Technologie im Netz der Telekom transportiert. Wettbewerber müssen für dieses Zugangsprodukt mehr in eigene Infrastruktur investieren, können den Datenverkehr dann aber weitgehend unverarbeitet von der Telekom übernehmen und so eigene Endkundenprodukte ausgestalten. Der Layer 3-Bitstrom wird dagegen auf dem Internet-Protokoll transportiert und Wettbewerbern an zentralen Knotenpunkten übergeben. Dafür benötigen sie zwar weniger eigene Infrastruktur, können ihre Produkte dann aber auch weniger eigenständig gestalten.

Der Entscheidungsentwurf ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Alle interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 29. Mai 2015 schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Am 11. Mai 2015 findet zudem eine öffentliche mündliche Anhörung vor der zuständigen Beschlusskammer 3 in Bonn statt. Die Beschlusskammer wird danach entscheiden, ob und inwieweit die vorgeschlagenen Regulierungsmaßnahmen im Lichte der eingegangenen Stellungnahmen ggf. anzupassen sind. Anschließend wird der Entscheidungsentwurf entsprechend der üblichen Praxis der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen Mitgliedsstaaten zur Stellungnahme übermittelt.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 30.04.2015
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
pressestelle@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Mai 2015

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