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TELEKOMMUNIKATION/777: Beirat für raschen Ausbau des schnellen Internets (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 26. Januar 2015

Beirat für raschen Ausbau des schnellen Internets

Grünes Licht für die Auktion zur Frequenzvergabe im 2. Quartal 2015



Der Beirat bei der Bundesnetzagentur hat sich in seiner heutigen Sitzung mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, dass die Bundesnetzagentur ein Frequenzpaket von insgesamt 270 Megahertz vergibt. Der Beirat begrüßt die im 2. Quartal geplante Versteigerung und erwartet einen raschen Ausbau mit schnellem Internet und anderen Telekommunikationsdiensten.


Der Vorsitzende Dr. Joachim Pfeiffer MdB wertet das Votum des Beirates als eine gemeinsame Entscheidung von Bund und Ländern, den Bürgern überall in Deutschland hochleistungsfähiges Internet anzubieten. "Wir haben uns gemeinsam darauf verständigt, dass jeder Netzbetreiber verpflichtet wird, eine flächendeckende Breitbandversorgung von mindestens 97 % der Haushalte in jedem Bundesland und 98 % der Haushalte bundesweit sicherzustellen. Dabei sollen Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde pro Antennensektor als Verpflichtung auferlegt werden, damit in der Regel 10 Megabit pro Sekunde im Downlink zur Verfügung stehen," betont Pfeiffer.

Die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur hatte ihrem Beirat, der sich aus jeweils 16 Mitgliedern des Bundestages und Vertretern der Länder zusammensetzt, den Entscheidungsentwurf über die Auktions- und Vergaberegeln zugeleitet. Nach dem Telekommunikationsgesetz sind die Festlegungen und Regelungen zum Frequenzvergabeverfahren im Benehmen mit dem Beirat zu treffen.

Durch die Umstellung der Rundfunkausstrahlung auf DVB-T2 wird ab 2017 schrittweise ein zusammenhängendes Frequenzband frei und kann somit im Umfang von 2 x 30 Megahertz der Nutzung für mobiles Breitband zugeführt werden. Die besonders geeigneten Frequenzen im 700-Megahertz-Bereich, auch als die Digitale Dividende 2 bezeichnet, ermöglichen mit relativ wenigen Funkstationen den Netzausbau insbesondere in Regionen, die bisher auf schnelles Internet verzichten müssen. Auch werden die Netzbetreiber mit der Frequenzzuteilung verpflichtet, entlang der Bundesautobahnen und der ICE-Strecken eine vollständige Versorgung mit mobilem Breitband sicherzustellen.

Pfeiffer erklärt: "Bundesregierung und Länder haben vereinbart, mit den Einnahmen aus der Frequenzauktion Programme und Maßnahmen zu fördern, die den Breitbandausbau mit Glasfasernetzen und frei zugänglichem WLAN voranbringen."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 26.01.2015
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
pressestelle@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Januar 2015


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