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STEUER/1182: Kernbrennstoffsteuer leistet Beitrag zur Konsolidierung (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 20. September 2010

Kernbrennstoffsteuer leistet Beitrag zur Konsolidierung Keine Verluste durch steuerliche Absetzbarkeit


Die Kernbrennstoffsteuer wird von 2011 bis 2016 mit einem Steuersatz in Höhe von 145 Euro/Gramm Kernbrennstoff erhoben. Das Aufkommen in Höhe von 2,3 Mrd. EUR dient, wie in der Koalition vereinbart, zur Konsolidierung des Bundeshaushalts.

Dass diese Summe auch erreicht wird, wurde seither mehrfach in Zweifel gezogen. Besonders scharf kritisiert wird die Tatsache, dass die KKW-Betreiber die Steuer als Betriebsausgabe absetzen können. So entstünden vor allem bei der Körperschaft- und der Gewerbesteuer Ausfälle. Fast die Hälfte der Summe entfalle auf die Kommunen und rund ein Viertel auf die Länder. Was ist dran an den Vorwürfen?

Es ist richtig, dass die Kernbrennstoffsteuer von den Energieversorgungsunternehmen steuerlich geltend gemacht werden kann. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die geplante Laufzeitverlängerung zu beachtlichen Zusatzgewinnen bei den KKW-Betreibern und damit auch zu einem erheblichen zusätzlichen Aufkommen bei den Ertragsteuern, also u.a. Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer, führt.

Insgesamt werden diese zusätzlichen Einnahmen die Mindereinnahmen aus der steuerlichen Absetzbarkeit der Zahlungen der Kraftwerksbetreiber (2011 bis 2016 Kernbrennstoffsteuer, vertraglich vereinbarte Zahlungen ab 2017, davon 1,4 Mrd. EUR vorab ab 2011) deutlich überkompensieren. Dieser Effekt wird umso stärker, je mehr Kraftwerke in die Phase der Laufzeitverlängerung kommen.

Das Bundesministeriums der Finanzen geht daher mit gutem Grund davon aus, dass die Erträge des Bundes aus der Kernbrennstoffsteuer die Höhe von 2,3 Mrd. EUR pro Jahr erreichen und der Konsolidierungsbeitrag durch Effekte auf der Ertragsteuerseite nicht nachhaltig beeinträchtigt wird.


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 20.09.2010
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
Telefax: 030/18 682-44 20
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. September 2010