Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → WIRTSCHAFT

STEUER/1153: Informationsaustausch in Steuersachen mit den Bahamas (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Pressemitteilung Nr. 21 vom 12. April 2010

Informationsaustausch in Steuersachen mit den Bahamas


Der deutsche Botschafter auf den Bahamas, Jürgen Engel, und der Außenminister und stellvertretende Premierminister der Bahamas, Theodore Brent Symonette, haben am 9. April 2010 in Nassau ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet.

Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

Das Abkommen über Informationsaustausch zwischen Deutschland und den Bahamas gewährt deutschen Finanzbehörden Zugang zu Informationen, die zur Durchführung des deutschen Steuerrechts erforderlich sind. Dazu können Bankinformationen und Informationen über die Eigentumsverhältnissen an juristischen Personen und anderen Rechtsgebilden gehören. Der Zugang zu Informationen ist nicht davon abhängig, dass ein Steuerstrafverfahren eingeleitet ist oder der Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht.

Das Abkommen entspricht in vollem Umfang dem Standard zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke, dessen internationale Durchsetzung auch ein wesentliches Anliegen der G20 ist.

Wir begrüßen die Bereitschaft der Bahamas, mit uns auf der Grundlage des Standards der OECD zusammenzuarbeiten und dazu beizutragen, die Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Das Abkommen unterstreicht gleichzeitig die Bemühungen der Bundesregierung, das Netz der bilateralen Vereinbarungen zum Informationsaustausch für Besteuerungszwecke, insbesondere in Bezug auf Staaten und Gebiete mit Finanzzentren, weiter auszubauen.


*


Quelle:
BMF-Pressemitteilung Nr. 21 vom 12.04.2010
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
Telefax: 030/18 682-44 20
buergerreferat@bmf.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. April 2010