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MEDIEN/710: Neues Rundfunkbeitragsrecht - Änderungen auch für landwirtschaftliche Betriebe (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 2. Januar 2013

Neues Rundfunkbeitragsrecht ab 1. Januar 2013

DBV: Änderungen auch für landwirtschaftliche Betriebe



Der Deutsche Bauernverband (DBV) weist auf die am 1. Januar 2013 wirksam werdende Umstellung der bisherigen Rundfunkgebühr auf eine geräteunabhängige Haushaltsabgabe hin. Diese Umstellung ist auch mit Veränderungen für die landwirtschaftlichen Betriebe und ihre Familien verbunden. Im neuen Jahr zielt die Gebühr nicht mehr auf die Empfangsgeräte ab und es wird nicht mehr zwischen Radio, TV und Computer unterschieden. Art und Anzahl von Geräten spielen für die Beitragspflicht ebenfalls keine Rolle mehr.

Für Unternehmen und somit auch für landwirtschaftliche Betriebe richtet sich der neue Rundfunkbeitrag nach der Anzahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten sowie der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge. Bei den beitragspflichtigen Fahrzeugen konnte der DBV seine Forderung durchsetzen, dass im Unterschied zur bisherigen Rundfunkgebührenregelung die Beitragspflicht auf Pkw, Lkw und Omnibusse begrenzt wird. Landwirtschaftliche Schlepper und Arbeitsmaschinen unterliegen daher keiner Beitragspflicht mehr. Bei Betriebsstätten ist darauf zu achten, dass die nach Beschäftigtenzahlen gestaffelte Beitragspflicht nur für Betriebsstätten greift, in denen auch Arbeitsplätze eingerichtet sind.

Über die Regelung des neuen Rundfunkbeitragsrechtes und häufig gestellter Fragen informieren die öffentlichen Rundfunkanstalten unter www.rundfunkbeitrag.de im Internet. Auch die Kreis- und Landesbauernverbände erteilen Auskünfte gegenüber ihren Mitgliedern.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 2. Januar 2013
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Januar 2013