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MELDUNG/875: Länder- und Verbändeanhörung zum Strukturstärkungsgesetz eingeleitet (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 22. August 2019

Länder- und Verbändeanhörung zum Strukturstärkungsgesetz eingeleitet


Das Bundeswirtschaftsministerium hat gestern Nachmittag die Länder- und Verbändeanhörung für den Referentenentwurf für ein Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG) eingeleitet. Hiermit setzt das Bundeswirtschaftsministerium die Empfehlungen der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" weiterhin konsequent um.

Die Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" hat der Bundesregierung im Januar einen Bericht vorgelegt, wie der schrittweise Ausstieg aus der Kohleverstromung mit konkreten wirtschaftlichen Perspektiven für die betroffenen Regionen verbunden werden kann. Die Bundesregierung hat die Empfehlungen der Kommission geprüft und bereits am 22. Mai 2019 "Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung für ein Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen" (PDF, 220 KB) vorgelegt.

Aufbauend auf diesen Eckpunkten folgt jetzt der Referentenentwurf für das Strukturstärkungsgesetz.

Mit dem Referentenentwurf für ein Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG) setzt das Bundeswirtschaftsministerium ein starkes Signal zur Unterstützung der vom Ende der Kohleverstromung betroffenen Regionen.

Zum einen erhalten die Braunkohleregionen bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen von bis zu 14 Milliarden Euro für besonders bedeutsame Investitionen. Im Strukturstärkungsgesetz wird dafür die rechtliche Grundlage geschaffen, so dass die Finanzhilfen schnell fließen können. Von diesen Mitteln sind 43 % für das Lausitzer Revier vorgesehen, 37 % für das Rheinische Revier und 20 % für das Mitteldeutsche Revier. Die Regionen können mit den Finanzhilfen die Wirtschaft in unterschiedlichsten Bereichen ankurbeln, etwa mit wirtschaftsnaher Infrastruktur, der Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs, der Breitband- und Mobilitätsinfrastruktur oder beim Umweltschutz und der Landschaftspflege. Weitere Einzelheiten werden nun zügig in einer Verwaltungsvereinbarung mit den Braunkohleländern geregelt.

Zum anderen unterstützt der Bund die Regionen durch weitere Maßnahmen in seiner eigenen Zuständigkeit, etwa durch Erweiterung von Forschungs- und Förderprogrammen oder die Ansiedelung von Bundeseinrichtungen. Zudem will der Bund die Verkehrsinfrastrukturen der Regionen stärker und schneller ausbauen. Dabei wird ein neu geschaffenes hochrangiges Bund-Länder-Gremium unter Vorsitz des BMWi eine zentrale Rolle spielen, um einen zügigen Projektfluss zu gewährleisten. Ein neues Förderprogramm "Zukunft Revier" soll die Regionen zudem bei konsumtiven, strukturwirksamen Ausgaben unterstützen. Dieses wird aktuell vom BMWi erarbeitet.

Das neue Mantelgesetz Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen besteht aus dem neuen Stammgesetz "Investitionsgesetz Kohleregionen" und weiteren gesetzlichen Änderungen. Der Kern der Förderarchitektur besteht aus Finanzhilfen für Investitionen der Länder nach 104b GG und aus bundeseigenen Projekten. Zudem regelt das "Investitionsgesetz Kohleregionen" die Hilfen für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken und für das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt.


Der Referentenentwurf ist (PDF, 305 KB) abrufbar unter:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/entwurf-eines-strukturstaerkungsgesetzes-kohleregionen.pdf

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 22. August 2019
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Öffentlichkeitsarbeit, 11019 Berlin
Telefon: 030-186150
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. August 2019

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