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MELDUNG/577: Ladesäulenverordnung im Kabinett (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 28. Oktober 2015

BMWi-Ladesäulenverordnung im Kabinett


Das Kabinett hat heute [28.10.2015] die Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie behandelt. Sie beinhaltet klare, verbindliche Regelungen zu den Steckerstandards und stellt eine Kontrolle der Vorgaben sowie die technische Sicherheit der Anlagen sicher.

Bundesminister Gabriel: "Ich bin zuversichtlich, dass die verbesserte Rechtssicherheit zu mehr privaten Investitionen in den bedarfsgerechten Aufbau von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge in Deutschland führen wird. Dies unterstützt den Markthochlauf von Elektromobilen in Deutschland."

Mit der Verordnung erhält Deutschland als erstes europäisches Mitgliedsland gemäß der EU-Richtlinie (2014/94/EU) verbindliche technische Mindestvorgaben für Steckdosen und Fahrzeugkupplungen für das Laden von Elektromobilen. Das garantiert die Kompatibilität, die sog. Interoperabilität, öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur hinsichtlich der Steckerstandards. Zudem regelt die Verordnung, dass die Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte deren Aufbau sowie Außerbetriebnahme der Bundesnetzagentur anzeigen müssen. Auch die Einhaltung der technischen Anforderungen müssen sie beim Betrieb von Schnellladepunkten regelmäßig gegenüber der Bundesnetzagentur nachweisen.

Der Verordnungsentwurf bedarf vor seinem Inkrafttreten noch der Zustimmung des Bundesrates.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 28. Oktober 2015
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Internet: http://www.bmwi.de facebook twitter google youtube
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Telefon: 030-186150


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. November 2015

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