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MELDUNG/550: Kabinett beschließt Entwurf zur Modernisierung des Vergaberechts (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 8. Juli 2015

Gabriel: Weg frei für größte Reform des Vergaberechts seit über zehn Jahren

Kabinett beschließt Entwurf zur Modernisierung des Vergaberechts


Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, vorgelegten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts (PDF: 954 KB) verabschiedet. Damit wird die größte Reform des Vergaberechts seit über 10 Jahren eingeleitet. Es werden drei neue EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Damit werden Struktur und Inhalt des Vergaberechts einfacher und anwenderfreundlicher. Denn klare Regeln sind der beste Garant für transparente und rechtssichere Verfahren. Zudem werden die Möglichkeiten für Auftraggeber gestärkt, soziale, ökologische und innovative Aspekte im Vergabeprozess zu berücksichtigen. Der Regierungsentwurf stellt außerdem klar, dass das geltende Recht, insbesondere das Arbeits- und Sozialrecht, immer einzuhalten ist, wenn öffentliche Aufträge ausgeführt werden. Das gilt vor allem für den bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn.

Bundesminister Gabriel: "Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts stärken wir den Wettbewerb und schaffen die Grundlage, damit Verfahren schneller und effizienter durchgeführt werden können. Dafür bringen wir die Vergabe öffentlicher Aufträge in das digitale Zeitalter. Spätestens ab dem Jahr 2018 wird das komplette Verfahren für EU-weite Vergaben papierlos abgewickelt werden. Mit der Modernisierung wollen wir außerdem erreichen, dass die öffentliche Beschaffung sozialer, ökologischer und innovativer wird. Denn bei der Nachhaltigkeit kommt der öffentlichen Hand eine besondere Vorbildwirkung zu. Mir ist wichtig, die Anforderungen für die Vergabe sozialer Dienstleistungen zu erleichtern. Darüber hinaus sichern wir Freiräume für die öffentliche Hand, wie etwa bei der kommunalen Zusammenarbeit und der Vergabe von Rettungsdienstleistungen an gemeinnützige Organisationen."

Die Grundlage für den Gesetzentwurf sind die im Januar von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts (PDF: 57 KB). Künftig wird der überarbeitete vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die wesentlichen Vorschriften zur Vergabe sämtlicher Arten von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen umfassen.

Um die Anwendung des Gesetzes für die Praxis zu erleichtern, wird erstmals im Gesetz der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens vorgezeichnet. Außerdem sollen künftig die grundlegenden Daten zu öffentlichen Aufträgen in Deutschland auf breiter Basis statistisch erfasst werden, ohne damit die Auftragnehmer zusätzlich zu belasten. Die Einführung einer solchen bundesweiten Statistik ist wichtig, um die volkswirtschaftliche Bedeutung der Vergabe öffentlicher Aufträge einschätzen zu können, denn bislang fehlen hierfür valide Daten.

Der Regierungsentwurf ist der erste wesentliche Schritt in einem umfangreichen Gesetz- und Verordnungsgebungsprozess. Die neuen EU-Vergaberichtlinien müssen bis April 2016 umgesetzt sein.


Nähere Informationen zur Vergaberechtsmodernisierung finden Sie unter:
http://www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/reform-des-vergaberechts.html

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 8. Juli 2015
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Internet: http://www.bmwi.de
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Telefon: 030-186150


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juli 2015

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