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HAUSHALT/388: Schuldenbremse wirkt auf allen staatlichen Ebenen (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Newsletter vom 10. März 2011

Schuldenbremse wirkt auf allen staatlichen Ebenen Konsolidierungshilfen für Sachsen-Anhalt


Zur Einhaltung der Schuldenbremse ab dem Jahr 2020 und der damit verbundenen Konsolidierungsanforderungen erhalten fünf Länder - neben Sachsen-Anhalt sind dies Berlin, Bremen, das Saarland und Schleswig-Holstein - jährlich eine Unterstützung von insgesamt 800 Millionen Euro die zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von allen Ländern finanziert wird.

Die Auszahlung der Hilfen ist an die Bedingung geknüpft, dass die fünf Länder ihr im Jahr 2010 bestehendes, um unmittelbar konjunkturell bedingte Änderungen bereinigtes, Finanzierungsdefizit bis zum Jahr 2020 abbauen. Hierzu werden für jedes Jahr Obergrenzen für das Finanzierungsdefizit bestimmt, die sich jährlich um ein Zehntel des Ausgangswertes verringern.

Auf Grundlage der heute in Berlin unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung erhält Sachsen-Anhalt ab 2011 pro Jahr 80 Millionen Euro bis einschließlich 2019.

Die Unterzeichnung mit den anderen vier Ländern erfolgt, sobald die endgültigen Haushaltsabschlüsse dieser Länder vorliegen und vom Statistischen Bundesamt bestätigt sind.


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 10.03.2011
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
Telefax: 030/18 682-44 20
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2011