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GEWERKSCHAFT/927: Tarifabschluss erreicht für Filmschaffende Erlösbeteiligung an Kinofilmen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 9. Januar 2014

Tarifabschluss erreicht ab 2014 für Filmschaffende Erlösbeteiligung an Kinofilmen



Filmschaffende erhalten von Beginn dieses Jahres an eine Beteiligung an den Verwertungserlösen der in Deutschland produzierten Kinofilme. Das sieht ein zum Jahresbeginn 2014 in Kraft getretener Tarifvertrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und des Bundesverbands der Film- und Fernsehschauspieler BFFS mit der Produzentenallianz vor. Er regelt konkret Vergütungsansprüche, die den Filmschaffenden nach den gesetzlichen Regelungen des Urhebergesetzes dem Grunde nach zustehen. Diese Vergütung wird nun zusätzlich zu den Gagen, die nach den bisher schon bestehenden Tarifregelungen für die Arbeit an einem Filmprojekt zu entrichten sind, gezahlt. Damit wird dem Filmschaffenden eine Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg eines Kinofilms ermöglicht.

Konkret wird für diejenigen der etwa 25.000 Filmschaffenden bundesweit, die ab diesem Jahr an Kinofilmproduktionen mitwirken, eine Erlösbeteiligung im Jahresturnus für jeden einzelnen der etwa 200 produzierten deutschen Kinofilme ermittelt. Dabei wird - sobald der Produzent die für die Filmherstellung eingesetzten Eigenmittel eingespielt hat - eine Beteiligung an allen Verwertungserlösen etwa aus Kinoverleih, Fernsehrechten oder Weltvertrieb von zunächst 7,5 Prozent fällig. Nachdem die zur Filmfinanzierung eingesetzten Förderdarlehen zurückgezahlt wurden, steigt die Beteiligung auf 12,5 Prozent. In einer dritten Stufe erhöht sich die Beteiligung auf 15 Prozent, sobald der Produzent weitere Erlöse in Höhe von 20 Prozent der Produktionskosten erzielt hat. Die Erlösbeteiligung wird an die kreativen Filmschaffenden aus den Berufen Regie, Kamera, Szenen-, Kostüm- und Maskenbild, Filmmontage, Animation, Tongestaltung und Schauspiel auf Grundlage der eigens hierfür entwickelten Kreativgruppenformel verteilt.

"Für Filmschaffende haben wir einen neuen Einkommensbestandteil geschaffen. Auch wenn nur wenige deutsche Kinofilme wirtschaftlich erfolgreich sind, können alle Verwertungserlöse aus Kino, Fernsehen, Medienvertrieb und internationalem Verkauf zusammengenommen über die Jahre zu einem Zusatzverdienst für Filmschaffende führen. Über ein ganzes Berufsleben kann sich das summieren", erklärte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel. "Neben der Verhandlung des Beteiligungssatzes am Erlös mit der Produzentenseite war uns wichtig, dass bereits ab dem ersten Euro nach Rückführung der Eigenmittel eine Erlösbeteiligung zu zahlen ist. Ebenso wichtig war für uns, dass wir eine einvernehmliche Aufteilung unter den verschiedenen Berufsgruppen erreicht haben. Es ist nicht hoch genug zu loben, mit welchem Maß an Teamgeist sich Vertreterinnen und Vertreter aus ganz unterschiedlichen Filmberufen miteinander auf eine für alle als letztlich gerechte Anteilsquote geeinigt haben", erklärte Heinrich Schafmeister, Vorstand des BFFS.

Der Tarifvertrag gilt mindestens bis Ende 2016, da er aber einen nach dem Urheberrecht grundlegenden Vergütungsanspruch regelt, wird er für deutlich längere Zeit grundsätzlich bestehen bleiben. ver.di und BFFS seien froh über den gemeinsam erreichten Tarifabschluss, durch den der im Jahre 2002 mit der Urhebervertragsrechtsnovelle begründete Anspruch auf angemessene Vergütung mit diesem Jahresbeginn und für die Zukunft für Filmschaffende erreicht wird, hieß es.

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Quelle:
Presseinformation vom 09.01.2014
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Januar 2014