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GEWERKSCHAFT/433: ver.di begrüßt Geldstrafen wegen Finanzierung der AUB durch Aldi-Nord (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 12. Mai 2011

ver.di begrüßt Geldstrafen wegen Finanzierung der AUB durch Aldi- Nord


Berlin, 12.05.2011 - Die stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Margret Mönig-Raane, begrüßt, dass der ehemalige Verwaltungsratschef von Aldi Nord, Hartmuth Wiesemann, wegen der finanziellen Förderung des Berufsverbands AUB durch Aldi Nord 50.000 Euro zahlen muss. Die Zahlung ist Voraussetzung dafür, dass die Staatsanwaltschaft Essen ihr Ermittlungsverfahren gegen den Manager einstellt. Zuvor hatten die Staatsanwälte ermittelt, dass Wiesemann unmittelbar an dem Beschluss des Verwaltungsrats von Aldi Nord beteiligt war, die AUB zu finanzieren. ver.di hatte bereits 2008 Strafanzeige gegen Aldi Nord gestellt, nachdem die Dienstleistungsgewerkschaft Informationen erhalten hatte, wonach Aldi Nord möglicherweise finanziell die AUB gefördert hatte, um auf diese Weise eine willfährige Arbeitnehmerorganisation als Verhandlungspartner an Stelle einer unabhängigen Gewerkschaft im Unternehmen zu bekommen und ver.di-Betriebsräte gegen AUB-Vertreter auszutauschen. "Die Staatsanwaltschaft hat diese Informationen bestätigt und ging von dem Verdacht einer Straftat gegen das Betriebsverfassungsgesetz aus. Solche Praktiken sind ein Angriff auf die Betriebsverfassungsorgane, aber auch auf die Gewerkschaften und die kollektive Arbeitsrechtsordnung insgesamt", sagte Mönig-Raane.

ver.di werde nicht hinnehmen, dass Arbeitgeber versuchten, sich eine "passende" Arbeitnehmerorganisation ins Haus zu holen. "Die AUB ist leider kein Einzelfall. Wir können nur hoffen, dass das Ergebnis dieses Ermittlungsverfahrens eine deutliche Warnung an alle anderen Arbeitgeber ist und solche Praktiken endlich abgestellt werden", unterstrich Mönig-Raane.

Sie forderte die Staatsanwaltschaften auf, künftig offensiver die Strafvorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes zum Schutz der Betriebsverfassungsorgane einzusetzen: "Die Arbeitgeber wissen offenbar, dass die Staatsanwaltschaften in der Anwendung der einschlägigen Strafvorschriften bisher eher zögerlich agieren." Zwar sei nun ein erster Schritt in die richtige Richtung gemacht worden, aber dabei könne es nicht bleiben. Auch im Fall des ehemaligen Verwaltungsratschefs wäre es angebracht gewesen, den Schuldigen vor Gericht zu stellen.


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Quelle:
Presseinformation vom 12.11.2011
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Cornelia Haß - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Mai 2011