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GEWERKSCHAFT/344: Anlegerschutz - Ausweitung auf Strukturvertriebe und Auslandsbanken nötig (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 30. November 2010

ver.di zum Anlegerschutz: Ausweitung auf Strukturvertriebe und Auslandsbanken nötig


Berlin, 30.11.2010 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bewertet anlässlich der Anhörung im Finanzausschuss am morgigen Mittwoch, 01.12.2010, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Anlegerschutz und zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes. Die ver.di-Stellungnahme wird Gegenstand der Anhörung sein.

"Wir begrüßen den Gesetzentwurf grundsätzlich, aber es gibt noch zahlreiche Mängel, die jetzt abgestellt werden müssen", betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Uwe Foullong.

Es sei richtig, dass den Kunden nur noch Produkte empfohlen werden dürfen, die ihren Interessen entsprechen, und ein einheitlicher "Beipackzettel" eingeführt werden müsse. Zudem werde die Bank verpflichtet, die eigenen Vertriebsvorgaben so zu organisieren, dass Kundeninteressen nicht beeinträchtigt werden. Das entspreche den ver.di-Forderungen nach fairer Beratung. Auch die Ausweitung der Prüfkompetenz durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sei zu begrüßen, erklärte Foullong.

Der Gesetzgeber sollte jedoch nach Auffassung von ver.di die Anwendung des Gesetzes auf den gesamten Kapitalmarkt ausdehnen. So sollten vor allem auch Auslandsbanken und der graue Markt, insbesondere Strukturvertriebe, einbezogen werden. ver.di vermisse zudem, dass verantwortliche Bankmanager, die ihre Vertriebsvorgaben nicht an den Kundeninteressen ausrichten, zur Rechenschaft gezogen werden. Die BaFin müsse in die Lage versetzt werden, fehlerhafte Vertriebssysteme zu beanstanden.

Besonders kritisch sieht ver.di jedoch ein vorgesehenes Berufsverbot für Beraterinnen und Berater. "Bankberater mit einem Berufsverbot zu bedrohen ist systemwidrig", so Foullong. "Die Berater unterliegen dem Direktionsrecht ihres Arbeitgebers und müssen die Vertriebsvorgaben erfüllen." Da dieses Direktionsrecht auch weiterhin gelte, müsse der Gesetzgeber die Vertriebssysteme ändern und nicht die Beschäftigten bedrohen.

Die Diskussion der letzten Monate habe deutlich gemacht, wie sehr der Vertriebsdruck auf den Beschäftigten laste, die viel zu oft einen Spagat zwischen Kundeninteressen und Vertriebsvorgaben machen müssten. Dieser Druck würde durch eine Androhung des Berufsverbots noch weiter erhöht.

Des Weiteren kritisierte Foullong die angestrebte Vorratsdatenspeicherung bei Melderegistern. Mitteilungen der Banken an die BaFin über den Verantwortungsbereich der Vertriebs- oder Compliance-Beauftragten wären völlig ausreichend.


Die ver.di-Stellungnahme zum Regierungsentwurf finden Sie unter:
https://presse.verdi.de/aktuelle-themen/druck-auf-bankbeschaeftigte


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Quelle:
Presseinformation vom 30.11.2010
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Martina Sönnichsen - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Dezember 2010