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GEWERKSCHAFT/329: Umsatzsteuerbefreiung - Steuergeschenk für Banken zunächst gestoppt (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 29. Oktober 2010

Umsatzsteuerbefreiung: Steuergeschenk für Banken zunächst gestoppt


Berlin, 29.10.2010 - "Das Steuergeschenk für Kreditinstitute ist zunächst vom Tisch, weiteres Outsourcing im großen Stil mit Lohndumping gestoppt", begrüßt Uwe Foullong, Bundesvorstandsmitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Entscheidung des Bundestages zur Umsatzsteuerbefreiung von Banken und Sparkassen.

Der Bundestag sei dem Antrag des Bundesrates auf Befreiung von der Umsatzsteuer nicht gefolgt. Damit habe der Bundestag der ver.di-Position Rechnung getragen.

Anlass war eine Gesetzesinitiative des Bundesrats, durch die ausgelagerte Servicegesellschaften der Finanzdienstleister von der Umsatzsteuer befreit werden sollten. Nach Schätzung von ver.di würden dem Staat dadurch rund eine Milliarde Steuereinnahmen pro Jahr entgehen.

Die Gesetzesinitiative, die auf Einwirken der Banken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen zustande gekommen sei, hätte zudem weitere Auslagerungen von Dienstleistungen im Servicebereich nach sich gezogen. Das betreffe beispielsweise Tätigkeiten wie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, EDV-Dienstleistungen oder die Verwaltung des Telefonverkehrs. Die ausgegliederten Beschäftigten würden nicht den geltenden Tarifverträgen unterliegen und vor allem in strukturschwachen Regionen zu Dumpinglöhnen beschäftigt, kritisierte Foullong. Eine Auslagerung der Dienstleistung, die momentan mit einer Umsatzsteuer von 19 Prozent verbunden sei, wäre für die Finanzbranche durch die Steuerbefreiung noch rentabler gewesen.


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Quelle:
Presseinformation vom 29.10.2010
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Martina Sönnichsen - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. November 2010