ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 7. April 2020
Branchentarifvertrag Kurzarbeit für die deutschen Seehäfen erzielt
Berlin - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat am 6. April 2020 mit dem Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) einen Tarifvertrag zur Kurzarbeit für die deutschen Seehäfen abgeschlossen.
Danach sind die Beschäftigten in den tarifgebundenen Betrieben während der Kurzarbeit in der COVID-19-Krise vor betriebsbedingten Beendigungskündigungen geschützt. Das gesetzliche Kurzarbeitergeld wird für Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben um 20 Prozent durch die Arbeitgeber aufgestockt. Es erfolgt eine Sicherung der tariflichen Sonder- und Einmalzahlungen für Beschäftigte in den tarifgebundenen Betrieben.
"Dieser zentrale Tarifvertrag für die Seehafenbetriebe ist ein
starkes solidarisches Zeichen in dieser Krisenzeit. Alle
Beschäftigten der tarifgebundenen deutschen Seehafenbetriebe bekommen
in dieser Krisenzeit eine gleichwertige Aufstockung zum
Kurzarbeitergeld, die das wirtschaftliche Überleben der Kolleginnen
und Kollegen sichert", sagte Robert Hengster,
ver.di-Verhandlungsführer und Leiter der Fachgruppe Maritime
Wirtschaft.
Diese Maßnahmen sichern den Betrieben das wirtschaftliche Überleben
und erhalten ihnen die Fachkräfte in den Unternehmen. Hierdurch sind
diese für die Versorgungssicherheit systemrelevanten Betriebe in der
Lage, die wichtigen internationalen Transport- und Logistikketten
aufrecht zu erhalten und nach der COVID-19 Krise wieder ohne
Anlaufschwierigkeiten den Güter- und Warenverkehr in gewohntem Umfang
aufzunehmen.
"Das wirtschaftliche Überleben der Unternehmen ist für die deutsche und europäische Wirtschaft von herausragender Bedeutung, wenn nach der Krise die Produktion wieder hochgefahren wird. Hierzu bedarf es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach der Krise noch in den Unternehmen sind, um die internationalen Logistikketten wieder zum Laufen zu bekommen. Dieser Tarifvertrag zur Kurzarbeit in den Seehäfen schafft eine sozialpartnerschaftliche Lösung, um beide Ziele zu erreichen" so Hengster.
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Quelle:
Presseinformation vom 07.04.2020
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. April 2020
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