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GEWERKSCHAFT/1946: Bundesverband der Sicherheitswirtschaft ruft zum Tarifbruch auf (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 3. April 2020

Bundesverband der Sicherheitswirtschaft ruft zum Tarifbruch auf Sicherheitsdienste vor Geschäften sollen nur Mindestlohn bekommen


Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) vorgeworfen, die momentane Krisensituation zu nutzen, um die Arbeitsbedingungen der Sicherheitsdienste zu verschlechtern und geltende Tarifverträge zu unterlaufen. Der BDSW hatte seinen Mitgliedsunternehmen geraten, den Sicherheitsdiensten vor den Geschäften des Einzelhandels nur den Mindestlohn zu zahlen. "Das ist ein offener Aufruf zum Tarif- und Rechtsbruch", erklärte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle.

In einem Rundschreiben an seine Mitglieder erklärt der BDSW, bei Zutrittskontrollen im Einzelhandel handele es sich nicht um eine Sicherheitstätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung. Die einschlägigen Lohntarifverträge seien daher nicht anwendbar. Lediglich der gesetzliche Mindestlohn müsse gezahlt werden, die eigentlich vorgeschriebene Qualifikation sei entbehrlich.

"Für die Sicherheitsdienste gilt nicht der Mindestlohn, sondern die tarifliche Bezahlung", so Behle. Beschäftigte der Sicherheitsbereiche Geld und Wert oder Luftsicherheit würden gerade jetzt von ihren Arbeitgebern zu Ordnungsdiensten eingeteilt, weil sie die Befähigung entsprechend der Gewerbeordnung besitzen. Behle: "Für diese Kolleginnen und Kollegen gibt es mit dem BDSW gemeinsam verhandelte Lohntarifverträge, an die sich die Mitgliedsunternehmen zu halten haben und die einklagbar sind."

"Die Übertragung des Hausrechts auf die Kolleginnen und Kollegen des Sicherheitsdienstes kann man doch nicht als Serviceleistung abtun. Es geht um die Einhaltung und Überwachung von Gesundheitsbestimmungen und der Zugangskontrolle zu den Geschäften." Angesichts von Abstandsverstößen und Hamsterkäufen müsse der Sicherheitsdienst nicht selten besonnen eingreifen und setze dabei die eigene Sicherheit aufs Spiel.

Für Behle ist es nicht das erste Beispiel, dass die Arbeitgeberverbände der Sicherheitsbranche gegenwärtig als Tarifpartner versagen: "In den letzten Tagen haben sie das Angebot abgelehnt, Tarifverträge zur Gestaltung von Kurzarbeit abzuschließen. Weil die Beschäftigten der Sicherheitsbranche mit dem gegenwärtigen Kurzarbeitergeld von 60 Prozent nicht über den Monat kommen, ist eine tarifliche Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch alle Unternehmen auf 90 Prozent sinnvoll. Die gesamte Branche soll die gleichen Bedingungen haben. Das will der BDSW aber offenbar nicht." Die Bundes- und Landesregierungen hatten zuvor die Forderung nach einer gesetzlichen Aufstockung auf 90 Prozent nicht umgesetzt.

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Quelle:
Presseinformation vom 03.04.2020
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. April 2020

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