Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → WIRTSCHAFT


GEWERKSCHAFT/1935: Amazon - In Corona-Zeiten krank zur Arbeit? (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 20. März 2020

Amazon: In Corona-Zeiten krank zur Arbeit?

ver.di fordert mehr Rücksicht auf Gesundheit der Beschäftigten und tarifvertragliche Regelungen


Berlin - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert den weltgrößten Online-Händler Amazon auf, mehr Rücksicht auf die Gesundheit der über 20.000 Beschäftigten in Deutschland zu nehmen. "Die in einer PR-Aktion angekündigte Erhöhung der Stundenlöhne um zwei Euro wird nicht überall und nur als Anwesenheitsprämie bezahlt. Das führt dazu, dass sich Beschäftigte in dieser Corona-Krisenzeit krank zur Arbeit schleppen und damit eine Gesundheitsgefährdung für ihre Kolleginnen und Kollegen darstellen", erklärte Orhan Akman, ver.di-Bundesfachgruppenleiter für den Einzel- und Versandhandel. Anstatt mit Anwesenheitsprämien erkrankte Beschäftigte zum Arbeiten anzuhalten, müsse das Unternehmen allgemein die Gehälter erhöhen, so dass auch arbeitsunfähige Kolleginnen und Kollegen höhere Einkommen haben.

Ein Unding sei, dass es bei Amazon selbst unter den jetzigen Bedingungen krankheitsbedingte Kündigungen gebe. "Dieses Vorgehen zeigt den Zynismus eines Unternehmens, bei dem es vornehmlich um Profite, nicht aber um die Gesundheit der Beschäftigten und ihrer Familien geht", so Akman.

"Die Vorgehensweise des Konzerns zeigt, wie notwendig tarifvertragliche Regelungen über die Einkommen und den Gesundheitsschutz bei Amazon sind", sagte Akman. Der Konzern weigert sich seit Jahren, mit der Gewerkschaft über einen Tarifvertrag rechtsverbindliche Arbeitsverhältnisse zu vereinbaren.

*

Quelle:
Presseinformation vom 20.03.2020
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
Internet: www.verdi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang