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GEWERKSCHAFT/1837: Wegweisender Tarifvertrag für Beschäftigte beim IT-Dienstleister Fiducia & GAD IT AG (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 19. Juni 2019

Wegweisender Tarifvertrag für Beschäftigte beim IT-Dienstleister Fiducia & GAD IT AG erzielt


Berlin - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der IT-Dienstleister der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Fiducia & GAD IT AG haben sich auf einen neuen Mantel- und Entgelttarifvertrag für die rund 4.200 Beschäftigten des Unternehmens geeinigt und am 14. Juni 2019 unterzeichnet.

Ziel der Tarifverhandlungen war es, die Tarifverträge zusammen zu führen und ein modernes und innovatives Tarifwerk zu schaffen, das sowohl den aktuellen Anforderungen der Betriebsabläufe in der IT-Branche als auch den aktuellen Interessen der Beschäftigten gerecht wird.

"Unser oberstes Ziel war es, einen lebensphasenorientierten und flexiblen Tarifvertrag zu schaffen, der den Beschäftigten Luft zum Atmen gibt und gleichzeitig gute Leitplanken für die Arbeitsbedingungen setzt", betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Meister.

Besonders herauszuheben seien die umfassenden flexiblen Arbeitszeitregelungen mit einem Gleitzeitkonto, Freizeitkonto und Zeitwertguthabenkonto inklusive eines Anspruchs auf ein Sabbatical. Mobiles Arbeiten sei ebenso geregelt wie Unterstützungsleistungen für Eltern und Angehörige pflegebedürftiger Menschen. Diese Instrumente hätten einen nachhaltigen, positiven Einfluss darauf, Privatleben und Beruf vereinbaren zu können.

"Gerade im Hinblick auf die sich ändernden Arbeitsbedingungen und die Transformation der IT-Branche ist das neue Tarifwerk ein echter Durchbruch und schafft Grundlagen für agile Arbeitsorganisationen", so ver.di-Verhandlungsführer Kevin Voß. Nicht zu unterschätzen seien in diesem Zusammenhang auch das Thema "lebenslanges Lernen" - innerhalb und außerhalb des Berufes. "Diesem Aspekt haben wir Rechnung getragen. Wir konnten umfassende Ansprüche zur betrieblichen und privaten Weiterbildung vereinbaren. Neben dem Bildungsurlaub gibt es für alle Beschäftigten eine finanzielle Unterstützung für ein Bachelor- oder Master-Studium", erläutert Voss.

Mit dem Tarifvertrag konnten zudem unter anderem ein Wahlleistungssystem mit jährlichem Budget, die Schaffung von Eltern-Kind-Büros sowie für Auszubildende Fahrtkostenzuschüsse, ein Anspruch auf Ersteingruppierung und ein Mietzuschuss während der Ausbildung erreicht werden.

Mit Blick auf die vereinbarten Regelungen setze ver.di auch ein Signal für eine Stärkung der Tarifbindung. "Indem wir solche modernen Arbeitsbedingungen schaffen, machen wir unseren Gestaltungsanspruch deutlich", erklärt Meister.

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Quelle:
Presseinformation vom 19.06.2019
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2019

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