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GEWERKSCHAFT/1727: Erste Schritte zur Tarifierung der Arbeitsbedingungen bei der neuen Autobahngesellschaft des Bundes (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 1. November 2018

ver.di: Erste Schritte zur Tarifierung der Arbeitsbedingungen bei der neuen Autobahngesellschaft des Bundes


Berlin - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die privatrechtliche Infrastrukturgesellschaft des Bundes für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (IGA) haben gestern (31. Oktober 2018) einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Regelung der Arbeits- und Bezahlungsbedingungen für die zukünftig gut 12.000 Beschäftigten der Gesellschaft erreicht.

Mit der im Sommer 2017 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen IGA wurde ein umfangreiches Eckpunktepapier vereinbart, das die Grundlage für die abzuschließenden Tarifverträge bildet. Es enthält die Leitlinien für die allgemeinen Arbeitsbedingungen, die Arbeitszeit, die Bezahlung und die Eingruppierung, die bei der IGA gelten sollen, sowie für die Überleitung der Beschäftigten aus ihren bisherigen Arbeitsverhältnissen in den 16 Bundesländern.

"Die IGA muss im Wettbewerb um die Fachkräfte attraktive Arbeitsbedingungen bieten, damit die Überführung der Bundesautobahnen aus der Verwaltung der Länder funktionieren kann. Dafür wurde mit der Eckpunktevereinbarung der Grundstein gelegt", betont Wolfgang Pieper, zuständiges Mitglied des ver.di-Bundesvorstands für den öffentlichen Dienst.

Am 7. November 2018 wird die zuständige ver.di-Tarifkommission über die Vereinbarung entscheiden. Bis dahin steht sie unter Vorbehalt. Bei Annahme der Eckpunkte sollen die folgenden Tarifverhandlungen bis Ende Januar 2019 abgeschlossen werden.

Pieper wies weiter darauf hin, dass die Gewerkschaft ver.di bereits zuvor mit dem Bund, mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und dem Land Hessen, das der TdL nicht angehört, tarifvertraglich die Rechte der Beschäftigten bei dem zum 1. Januar 2021 vorgesehenen Betriebsübergang gesichert hat. Auch wenn die mit Autobahnaufgaben befassten Beschäftigten der Länder in der jetzt stattfindenden Befragung ihr Interesse an einem Wechsel zur IGA bekunden, bleibt im Jahr 2020 ihr Widerspruchsrecht gegen den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf die IGA bestehen.

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Quelle:
Presseinformation vom 01.11.2018
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. November 2018

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