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GEWERKSCHAFT/1487: 700 Betriebsräte setzen ein starkes Signal pro Zukunftstarifvertrag (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 4. Mai 2017

700 Betriebsräte setzen ein starkes Signal pro Zukunftstarifvertrag

ver.di fordert Angebot der Arbeitgeber in der zweiten Verhandlungsrunde für Versicherungsbeschäftigte


Berlin, 04.05.2017 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert den Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland auf, in der zweiten Verhandlungsrunde für die rund 170.000 Beschäftigten im privaten Versicherungsgewerbe am 5. Mai 2017 ein Angebot vorzulegen.

"Wir erwarten außerdem konkrete Aussagen zu dem von uns geforderten Zukunftstarifvertrag Digitalisierung", erklärt ver.di-Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführer Christoph Meister. Die Forderung nach einem neuen Tarifvertrag Digitalisierung sei neben der Forderung nach einer angemessenen Erhöhung der Gehälter von äußerst großer Wichtigkeit für die Beschäftigten.

"Der Umbruch in der Versicherungsbranche macht es notwendig, auch die Inhalte der Tarifverträge von der analogen in die digitale Arbeitswelt zu transformieren", betont der ver.di-Verhandlungsführer. Es müsse eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Arbeitgeber den Umbau in der Branche, der zu großen Veränderungen in den Unternehmen und damit auch für die Beschäftigten führt, aktiv mit ihrem Sozialpartner angehen. "Die Beschäftigten haben ein Anrecht darauf, dass ihre Arbeitsplätze gesichert werden und ihre Arbeit in digitalisierten Versicherungsunternehmen einen brancheneinheitlichen verlässlichen Rahmen erhält. Der von uns ausgearbeitete Zukunftstarifvertrag bietet dafür eine gute Grundlage", so Meister.

Durch Umstrukturierung und den schon erfolgten Arbeitsplatzabbau, der sich weiter beschleunigen werde, erhöhe sich der Druck auf die Beschäftigten immer mehr. Die Arbeitgeber würden von den Beschäftigten eine hohe Flexibilität erwarten. Mittlerweile haben sich nahezu 700 Betriebs-/Personalräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen unterschriftlich dafür ausgesprochen, Beschäftigungssicherung, Arbeitszeitfragen, Qualifizierungsmaßnahmen und mobiles Arbeiten sowie weitere Bestandteile, die durch den Umbruch der Branche erforderlich seien, in einem ver.di-Tarifvertrag brancheneinheitlich zu regeln. Die betrieblichen Interessenvertretungen erteilen damit dem Wunsch der Arbeitgeberseite nach ausschließlich betrieblichen Regelungen eine klare Absage.

Er erwarte deshalb, ein klares Signal der Arbeitgeber zur Bereitschaft, gemeinsam mit ver.di die zentralen Zukunftsfragen der Branche tarifvertraglich zu gestalten und sozial zu flankieren, betonte Meister.

ver.di fordert für die Beschäftigten neben einem Tarifvertrag Digitalisierung, zu dessen Bestandteilen unter anderem der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis Ende 2020, Rechtsansprüche auf Altersteilzeit und Reduktion und Erhöhung von Arbeitszeit unter bestimmten Voraussetzungen sowie Qualifizierungsfonds für Bildungsmaßnahmen gehören, eine angemessene Erhöhung der Löhne und Gehälter inklusive aller Zulagen um 4,5 Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten, die Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 50 Euro, eine unbefristete Übernahme der Auszubildenden sowie für ver.di-Mitglieder einen Monatsbeitrag in Höhe von 80 Euro für eine zusätzliche Altersversorgung.

Die zweite Verhandlungsrunde zwischen ver.di und dem Arbeitgeberverband für das Versicherungsgewerbe findet am Freitag, dem 5. Mai 2017 ab 14 Uhr in Düsseldorf statt.

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Quelle:
Presseinformation vom 04.15.2017
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Martina Sönnichsen - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Mai 2017

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