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FINANZEN/068: Bundesregierung bringt Gesetz zu Griechenlandhilfen auf den Weg (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 3. Mai 2010

Bundesregierung bringt Gesetz zu Griechenlandhilfen auf den Weg
Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz


Im Anschluss an die Erklärungen der Finanzminister des Euro-Währungsgebiets vom 2. Mai 2010 und vom 11. April 2010 trifft Deutschland mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die erforderlichen Maßnahmen auf nationaler Ebene, um Griechenland rasch Hilfe leisten zu können.

Die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank haben dargelegt, dass eine Finanzierung Griechenlands über den Markt nicht mehr ausreicht. Gleichzeitig wurden Bedingungen für die Hilfen zugunsten Griechenlands festgelegt, die für die Auszahlbarkeit der entsprechenden Kredite erfüllt sein müssen. Ohne ein Handeln des Internationalen Währungsfonds und der 15 Staaten des Euro-Währungsgebiets käme es zur Zahlungsunfähigkeit Griechenlands, die die Finanzstabilität in der gesamten Europäischen Währungsunion gefährden würde.

Die Eurostaaten haben am 2. Mai 2010 ihre Bereitschaft erklärt, im Zusammenhang mit einem dreijährigen Programm des Internationalen Währungsfonds mit einem geschätzten Gesamtfinanzierungsbedarf in Höhe von 110 Mrd. Euro bis zu 80 Mrd. Euro als Finanzhilfe an Griechenland in Form von koordinierten bilateralen Krediten bereitzustellen, davon bis zu 30 Mrd. Euro im ersten Jahr. Der sich aus diesem Betrag rechnerisch ergebende deutsche Anteil beträgt bei Teilnahme aller Eurogruppenstaaten (außer Griechenland) rund 22,4 Mrd. Euro, davon bis zu 8,4 Mrd. Euro im ersten Jahr.

Der Internationale Währungsfonds übernimmt einen Anteil von 30 Mrd. Euro. Die Finanzhilfe der Eurogruppe wird im Rahmen einer strengen Konditionalität zur Verfügung gestellt, die zwischen dem Internationalen Währungsfonds und der Europäischen Kommission (in Abstimmung mit der Europäischen Zentralbank) sowie Griechenland vereinbart wurde.

Der dem deutschen Anteil entsprechende Kredit soll von der Kreditanstalt für Wiederaufbau ausgereicht werden, die hierfür eine Bundesgarantie benötigt. Die Übernahme von Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren führen können, erfordert nach Artikel 115 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) eine der Höhe nach bestimmte oder bestimmbare Ermächtigung durch ein Bundesgesetz. Mit diesem Gesetz wird dem Erfordernis des Art. 115 Abs. 1 GG entsprochen.

Griechenland muss in den nächsten Jahren einen strikten Sparkurs verfolgen und Reformen umsetzen, mit denen das Land schrittweise die Wettbewerbsfähigkeit seiner Wirtschaft verbessern soll. Die Bundesregierung ist in Übereinstimmung mit der Eurogruppe überzeugt, dass es die griechische Regierung ernst meint mit der Umsetzung der Bedingungen, die sie mit dem IWF, der EU-Kommission und der EZB vereinbart haben.

Die Hilfe liegt unmittelbar auch in unserem eigenen deutschen und europäischen Interesse. Sie ist als ultima ratio notwendig, um die Finanzstabilität im Euroraum als Ganzes zu sichern und erheblichen Schaden von der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden. Sie dient ferner dem Ziel, dass Griechenland seinen Finanzierungsbedarf mittel- und langfristig wieder selbst an den Kapitalmärkten decken kann.


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 03.05.2010
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
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Telefax: 030/18 682-44 20
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Mai 2010