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ENERGIE/2392: Bundesnetzagentur beteiligt Öffentlichkeit am Szenariorahmen Strom 2021-2035 (BNA)


Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Pressemitteilung vom 17.01.2020

Bundesnetzagentur beteiligt Öffentlichkeit am Szenariorahmen Strom 2021-2035

Präsident Homann: : "Öffentlichkeit kann jetzt Einfluss auf die Netzplanung nehmen"


Die Bundesnetzagentur konsultiert ab heute den Entwurf des Szenariorahmens. Die Übertragungsnetzbetreiber haben darin mögliche Szenarien für die Netzentwicklungsplanung im Strombereich bis zu den Jahren 2035 und 2040 abgebildet.


"Der Szenariorahmen ist die Planungsgrundlage, um zu ermitteln, wieviel Netzausbau notwendig ist. Er berücksichtigt die jüngst beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung.", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Bürger, Verbände, Unternehmen und Behörden können sich an der Konsultation in den nächsten vier Wochen beteiligen. Damit kann die Öffentlichkeit schon zu einem frühen Zeitpunkt Einfluss auf die Netzentwicklungsplanung nehmen", so Homann weiter.

Zweijährliche Erstellung des Szenariorahmens

Die Übertragungsnetzbetreiber erstellen alle zwei Jahre einen Szenariorahmen. Dieser beschreibt mit Hilfe von vier Szenarien die wahrscheinliche Entwicklung des Stromsektors. Der aktuelle Szenariorahmen reicht bis zu den Jahren 2035 und 2040. Die Übertragungsnetzbetreiber schlagen aktuell verschiedene Szenarien vor. Dabei wird die Energiewende mit unterschiedlich starken Ausprägungen der Sektorenkopplung und einer unterschiedlichen Netzorientierung von Erzeuger- und Verbraucherverhalten realisiert. Die Szenarien orientieren sich dabei an den aktuell geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und energiepolitischen Zielen der Bundesregierung, wie z. B. die EE-Ausbauziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes und die CO2-Reduktionsziele des Klimaschutzprogramms 2030.

Annahmen zu Kraftwerkskapazitäten und Stromverbrauch

Im Vergleich zum letzten Szenariorahmen hat sich das Zieljahr fünf Jahre in die Zukunft verschoben. Daher sind die angenommenen installierten Kapazitäten der erneuerbaren Energien merklich angestiegen. Für den konventionellen Kraftwerkspark wird der Kohleausstieg berücksichtigt.

Die Netzbetreiber haben die Modelle zur Prognose des Stromverbrauchs aus dem letzten Szenariorahmen weiterentwickelt. Diese ermöglichen eine verbesserte Prognose des Aufkommens, der Verteilung und des Einsatzverhaltens neuer Stromanwendungen wie Elektrofahrzeugen, Wärmepumpen oder Power-to-Gas.

Angesichts zunehmender Sektorenkopplung gehen die Übertragungsnetzbetreiber insgesamt von einer Zunahme des Stromverbrauchs aus. Denn trotz umfassender Energieeffizienzmaßnahmen steigt der Verbrauch durch neue Stromanwendungen in allen Sektoren. Damit können CO2-Minderungen im privaten Bereich, im Verkehr sowie im gewerblichen und industriellen Sektor erreicht werden.

Flexibilisierung und Speicherung von Strom

Bei der Erstellung des Szenariorahmens 2021-2035 haben die Netzbetreiber neue Entwicklungen bei der Flexibilisierung von Stromanwendungen und neue Speichertechniken berücksichtigt. Hierzu zählen die Steuerung des Verbrauchsverhaltens, die Flexibilisierung des Betriebs von KWK-Anlagen und Batteriespeicher unterschiedlichster Leistungsklassen.

Begleitdokument und Dialogveranstaltungen

Zum Entwurf des Szenariorahmens hat die Bundesnetzagentur ein Begleitdokument veröffentlicht. Dieses enthält Hinweise, zu welchen Themen sich die Bundesnetzagentur im Rahmen der Konsultation konkrete Informationen und Stellungnahmen erhofft.

Während des Konsultationszeitraums veranstaltet die Bundesnetzagentur am 05. Februar 2020 in Berlin und am 06. Februar 2020 in Nürnberg Dialogveranstaltungen, um mit der Öffentlichkeit den Entwurf des Szenariorahmens zu diskutieren.


Der Entwurf des Szenariorahmens 2021-2035, das Begleitdokument sowie nähere Informationen zu den Dialogveranstaltungen sind zu finden unter:
https://www.netzausbau.de/2021-2035-sr

Stellungnahmen zum Szenariorahmen können bis zum 14. Februar 2020 per E-Mail an szenariorahmen2021-2035@bnetza.de, Betreff: Szenariorahmen, oder per Post an folgende Anschrift gerichtet werden:

Bundesnetzagentur
Referat 613
Szenariorahmen
Postfach 8001
53105 Bonn

Einen Erklärfilm zum Szenariorahmen finden Sie auf dem YouTube-Kanal der Bundesnetzagentur unter:
https://youtu.be/N8Eq6TenO2A

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Quelle:
Pressemitteilung vom 17.01.2020
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21, Telefax: 0228/14-89 75
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Januar 2020

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