Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 8. Juni 2016
Gabriel: EEG 2016 schafft Paradigmenwechsel und ist Start für die nächste Phase der Energiewende
Das Bundeskabinett hat heute die von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgelegte Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) (PDF: 3 MB) beschlossen. Damit werden die Erneuerbaren weiter planvoll ausgebaut, ihr Ausbau mit dem Netzausbau synchronisiert und die Förderhöhe für erneuerbare Energie marktwirtschaftlich ausgeschrieben.
Bundesminister Gabriel: "Mit dem heutigen Kabinettbeschluss ist der Weg frei für einen Paradigmenwechsel bei der Förderung der erneuerbaren Energien. Jetzt kann es in die nächste Phase der Energiewende gehen. Der weitere Erneuerbaren-Ausbau ist und bleibt eine tragende Säule der Energiewende. Wir wollen den Anteil Erneuerbaren Energien von derzeit rund 33 % auf 40-45 % im Jahr 2025 und auf 55-60 % im Jahr 2035 steigern. Das EEG 2016 ist das zentrale Instrument, um diese Ziele mit einer effektiven jährlichen Mengensteuerung zu erreichen und die Erneuerbaren stärker an den Markt heranzuführen. Mehr Wettbewerb, ein kontinuierlicher Ausbau mit effektiver Steuerung, Begrenzung der Kosten, Akteursvielfalt und Verzahnung mit dem Netzausbau - das sind die Koordinaten für die nächste Phase der Energiewende. Beim jetzt dringend notwendigen Netzausbau wird der Vorrang für Erdkabel nicht als Bremsklotz, sondern als Eisbrecher wirken."
Kerninhalte:
1. Wettbewerbliche Ausschreibungen steuern den Ausbau und begrenzen die Kosten
Künftig soll die Höhe der EEG-Vergütungen nicht mehr staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt bestimmt werden. Für die einzelnen Technologien haben wir jährliche Ausschreibungsmengen festgelegt:
Wind an Land:
Bei Wind an Land sollen in den nächsten drei Jahren, d. h. 2017, 2018
und 2019, 2.800 Megawatt (MW) brutto pro Jahr ausgeschrieben werden.
Danach steigt die Ausschreibungsmenge auf 2.900 MW brutto pro Jahr.
Der bisherige Ausbaupfad wurde in den letzten zwei Jahren wegen des
übermäßig starken Windausbaus überschritten. Wir reagieren und steuern
nach: mit der Festlegung der Ausschreibungsmenge, einer
Einmal-Degression von 5 % zum 1. Juni 2017 - für den Übergangszeitraum
2017 und 2018, in dem noch die Einspeisevergütung gilt - und einer
Anpassung des atmenden Deckels für den Fall, dass der Zubau über den
Korridor ansteigt, bevor die Mengensteuerung durch die Ausschreibungen
greift. Damit wirken wir Vorzieheffekten und den damit verbundenen
Marktverzerrungen entgegen.
Photovoltaik:
Es werden 600 MW pro Jahr ausgeschrieben. Vorher waren es 400 MW.
Neben Freiflächen werden nun auch andere große PV-Anlagen ab 750 kW
einbezogen: Alle großen PV-Anlagen stellen sich dem Wettbewerb.
Wind auf See:
Das Ziel einer installierten Leistung von 15.000 MW im Jahr 2030 wird
beibehalten. Um einen kontinuierlichen Ausbaupfad zu erreichen, werden
mit jährlich 730 MW die Ausschreibungsmengen gleichmäßig auf die Jahre
2021 bis 2030 verteilt. Zudem sind sich Bund und Länder darüber einig,
dass bei Wind auf See sowohl die Netzanbindung auf See als auch an
Land sichergestellt werden muss, aber zugleich für die betroffene
Industrie kein "Fadenriss" entstehen darf.
Biomasse:
Beim Thema Biomasse konnte beim letzten Koalitionsausschuss ein
Kompromiss gefunden werden. Er beinhaltet folgende Punkte: 150 MW
Ausschreibungsmenge (Neuanlagen + Bestandsanlagen) für die Jahre 2017,
2018, 2019. In den Jahren 2020 bis 2022 werden jeweils 200 MW
ausgeschrieben. Die Ausschreibungsmengen für die Folgejahre werden bei
der nächsten Novelle des EEG festgelegt.
2. Akteursvielfalt bleibt erhalten
Die Akteursvielfalt bleibt mit dem EEG 2016 erhalten. Kleine Anlagen bis 750 KW werden von der Ausschreibung ausgenommen. Bei der Ausschreibung für Windenergie an Land gelten erleichterte Bedingungen für Bürgerenergiegesellschaften, damit sie faire Chancen haben. Generell wurde im Ausschreibungsdesign, wo es möglich war, jeweils die Variante gewählt, die besser für die Akteursvielfalt ist.
3. Erneuerbaren- und Netzausbau werden besser verzahnt
Bund und Länder halten an den bestehenden Netzausbauplänen fest. Dennoch ist hier noch mehr Tempo gefragt. Schnellerer Netzausbau senkt die Kosten für den Ausbau der Erneuerbaren und macht sie sozial und wirtschaftspolitisch verträglich.
Für eine Übergangszeit wird es aber in einigen Regionen in Deutschland Engpässe im Übertragungsnetz geben. Dies betrifft vor allem Norddeutschland. Daher wird übergangsweise der Windenergieausbau an Land dort lokal entsprechend angepasst, wo sich Netzengpässe verstärkt zeigen. Das bedeutet, die Ausschreibungsmenge in Norddeutschland wird auf den Wert von 58 % des durchschnittlichen Zubaus der Jahre 2013-2015 festgelegt. Die restlichen Ausbaumengen fallen aber nicht weg, sondern werden über die übrigen Regionen in Deutschland verteilt.
Der Gesetzentwurf wird nun im nächsten Schritt Bundestag und Bundesrat zugeleitet. Ziel ist ein zügiger Abschluss des parlamentarischen Verfahrens.
EEG-Novelle 2016 - Kernpunkte des Kabinettbeschlusses vom 8.6.2016
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/E/eeg-novelle-2016-kernpunkte-des-kabinettbeschlusses,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf
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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 8. Juni 2016
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Telefon: 030-186150
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juni 2016
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