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ENERGIE/2143: Konsultation zum Szenariorahmen Strom 2030 (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 18. Januar 2016

Konsultation umd Szenariorahmen Strom 2030
Homann: "Szenariorahmen ist maßgebliche Planungsgrundlage zur Stromnetzentwicklung"


Die Bundesnetzagentur startet heute die Konsultation des Entwurfs zum Szenariorahmen für die Netzentwicklungspläne Strom 2030 der Übertragungsnetzbetreiber.

"Die Konsultation sichert eine hohe Qualität des Szenariorahmens, der diesmal vielfältige Neuerungen aufweist. Deswegen fordern wir die Öffentlichkeit ausdrücklich dazu auf, sich aktiv an der in den nächsten fünf Wochen stattfindenden Konsultation zu beteiligen", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Der nach neuer Gesetzeslage alle zwei Jahre von den Übertragungsnetzbetreibern zu erstellende Szenariorahmen beschreibt mit Hilfe von vier Szenarien die wahrscheinliche Entwicklung des Stromsektors bis zu den Jahren 2030 und 2035.

Die Übertragungsnetzbetreiber betrachten dabei erstmalig die Auswirkungen der Nutzung von E-Mobilität, Wärmepumpen und Kleinspeichern auf den Stromsektor. Als weitere Neuerung sieht der Entwurf des Szenariorahmens 2030 die Nutzung von Demand-Side-Management, Flexibilitätsoptionen sowie eine weitgehende Entkopplung der Strom- und Wärmeproduktion aus KWK-Anlagen vor.

Ursächlich für diese detailliertere Prognose ist die Betrachtung des Zieljahres 2030. Hier erscheinen die Einsatzbedingungen moderner und flexibler Technologien wahrscheinlicher als noch im Vorgänger-Szenariorahmen 2025. Begünstigt wird die Verbesserung dieser Einsatzbedingungen durch den bis 2030 angenommenen Fortschritt beim Ausbau der Erneuerbaren Energien. Deren Anteil am Bruttostromverbrauch steigt im Jahr 2030 auf 51 Prozent in Szenario A und auf 56 Prozent in den Szenarien B und C, sowie auf 63 Prozent im Szenario B 2035.

Szenariorahmen mit modifizierter Methodik

Die Übertragungsnetzbetreiber verbessern darüber hinaus die Regionalisierung des zukünftigen Stromverbrauchs. Durch eine neue Methodik wird über den Stromverbrauch hinaus auch die Veränderung seines zeitlichen Verlaufs prognostiziert, wozu erstmalig sektorspezifische Lastprofile für jeden einzelnen Landkreis zu Grunde gelegt werden.

Zu dem Entwurf des Szenariorahmens Strom 2030 hat die Bundesnetzagentur wieder ein Begleitdokument veröffentlicht. Dieses enthält Hinweise, zu welchen Themen sich die Bundesnetzagentur im Rahmen der Konsultation konkrete Informationen und Stellungnahmen erhofft. Die Öffentlichkeit hat nun die Möglichkeit, bis zum 22. Februar 2016 zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Dieser ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zum Netzausbau unter www.netzausbau.de/2030-sr veröffentlicht.

Während des Konsultationszeitraums veranstaltet die Bundesnetzagentur am 2. Februar 2016 in Würzburg und am 11. Februar 2016 in Berlin Workshops, um mit der Öffentlichkeit über den Entwurf des Szenariorahmens zu diskutieren. Nähere Informationen zu den beiden Workshops sind unter www.netzausbau.de veröffentlicht.

Stellungnahmen zum Szenariorahmen können bis zum 22. Februar 2016 per E-Mail an szenariorahmen@bnetza.de, Betreff: Szenariorahmen, oder per Post an folgende Anschrift gerichtet werden:

Bundesnetzagentur
Referat 613
Szenariorahmen
Postfach 8001
53105 Bonn

Für eine Einführung in die Thematik des Szenariorahmens verweist die Bundesnetzagentur zudem auf einen erklärenden Film, der unter https://youtu.be/N8Eq6TenO2A abgerufen werden kann.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18.01.2016
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21, Telefax: 0228/14-89 75
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Internt: www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2016

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