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ENERGIE/1902: Erster Antrag auf Bundesfachplanung (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 5. August 2014

Erster Antrag auf Bundesfachplanung bei der Bundesnetzagentur eingegangen

Homann: "Wichtiger Schritt für den Netzausbau"



Die Bundesnetzagentur hat heute den ersten Antrag auf Bundesfachplanung für eine Leitung aus dem Bundesbedarfsplangesetz erhalten.
Der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz hat die Antragsunterlagen für den Bau der geplanten Höchstspannungsleitung von Bertikow in Brandenburg nach Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern eingereicht.

"Wir freuen uns, dass mit der Einreichung der Unterlagen nun ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des dringend notwendigen Netzausbaus getan ist", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

"Wir werden in den jetzt anstehenden Verfahrensschritten alle Belange sorgfältig prüfen und in unsere Entscheidung mit einbeziehen. Unser Ziel ist es, den notwendigen Ausbau des Stromnetzes so verträglich wie möglich für Mensch und Natur zu gestalten."

Bei der geplanten Leitung handelt es sich um das Vorhaben Nr. 11 aus dem Bundesbedarfsplangesetz. Mit der 30 Kilometer langen Freileitung soll eine bereits bestehende 220kV- durch eine 380kV-Höchstspannungsleitung ersetzt werden. Dies ist notwendig, weil die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in den Regionen Uckermark und Vorpommern in den kommenden Jahren deutlich ansteigen wird.

Die Bundesnetzagentur ist für das nun beginnende Planungs- und Genehmigungsverfahren zuständig, da es sich um ein länderübergreifendes Vorhaben handelt. Geprüft wird zunächst, ob die eingereichten Unterlagen für das Vorhaben Bertikow-Pasewalk vollständig sind. Anschließend beginnt das formelle Verfahren der Bundesfachplanung. Erster Schritt ist eine öffentliche Antragskonferenz, welche die Bundesnetzagentur voraussichtlich Ende September 2014 durchführen wird. Bei dieser werden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des im Antrag vorgeschlagenen Korridors und zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert.

"Zu der Antragskonferenz laden wir Behörden, Gemeinden, Verbände und die Bürgerinnen und Bürger ein, damit sie sich aktiv an der Suche nach einem geeigneten Trassenkorridor beteiligen können", erklärte Homann. Ziel der Bundesfachplanung ist es, einen 500 bis 1.000 Meter breiten Trassenkorridor festzulegen. Der konkrete Trassenverlauf innerhalb dieses Korridors wird erst im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren, für das ebenfalls die Bundesnetzagentur verantwortlich ist, festgelegt.

Sobald die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit der Antragsunterlagen bestätigt hat, werden diese auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht unter:
www.netzausbau.de/vorhaben11

Weitere Informationen zur Bundesfachplanung stehen zur Verfügung unter:
www.netzausbau.de/bfp
www.youtube.com/netzausbau

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Quelle:
Pressemitteilung vom 05.08.2014
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
pressestelle@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. August 2014