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ENERGIE/1653: Bundesnetzagentur legt Entwurf für Bundesbedarfsplan vor (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 26. November 2012

Bundesnetzagentur legt Entwurf für Bundesbedarfsplan vor

Homann: "Entwurf des Bundesbedarfsplans enthält erstmals Maßnahmen, die in zehn Jahren für ein sicheres und zuverlässiges Übertragungsnetz erforderlich sind"



Die Bundesnetzagentur hat heute den von ihr bestätigten Netzentwicklungsplan Strom 2012 sowie den begleitenden Umweltbericht an den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, übergeben. Bundesminister Rösler: "Der Netzentwicklungsplan ist ein Meilenstein für den Umbau der Energieversorgung. Nun besteht Klarheit darüber, welche Projekte im Übertragungsnetz realisiert werden." Zentraler Baustein des Netzentwicklungsplans sind Leitungen, die mittels Höchstspannungsgleichstromübertragung (HGÜ), häufig als Stromautobahnen bezeichnet, künftig den im Norden erzeugten Windstrom in die Verbrauchszentren im Westen und Süden des Landes transportieren sollen.

"Im bestätigten Netzentwicklungsplan sind erstmals die Optimierungs-, Verstärkungs- und Ausbaumaßnahmen enthalten, die in zehn Jahren für ein sicheres und zuverlässiges Übertragungsnetz erforderlich sind. Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben insgesamt ein schlüssiges Konzept für eine stabile Stromversorgung im Jahr 2022 vorgelegt. Die Bundesnetzagentur hat allerdings nicht alle vorgeschlagenen Ausbaumaßnahmen bestätigt. So sind beispielsweise zum jetzigen Zeitpunkt nur drei von vier HGÜ Korridoren bestätigt worden", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Insgesamt hat die Bundesnetzagentur die 74 vorgeschlagenen Maßnahmen auf 51 reduziert. "Im Ergebnis bestätigen wir heute nur die Netzausbauvorhaben, die nach strengen Kriterien auch unter veränderten energiewirtschaftlichen Bedingungen unverzichtbar sind. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die anderen Maßnahmen dauerhaft als nicht erforderlich eingestuft werden. Sie können bereits im nächsten Jahr im Netzentwickl ungsplan Strom 2013 erneut geprüft werden", erklärte Homann.

Mit ihrem Vorgehen stellt die Bundesnetzagentur die notwendige Flexibilität des Netzausbaus für sich verändernde energiewirtschaftliche wie energiepolitische Rahmenbedingungen sicher. "Ganz zentrale Bedeutung kommt der zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer vereinbarten abgestimmten Gesamtstrategie für die Energiewende zu. Diese wird unmittelbare Auswirkungen auf den künftigen Netzausbaubedarf haben. Je schneller diese Strategie vorliegt, desto solider ist die Grundlage für die Planung der Stromnetze der Zukunft", so Homann.

Die Bundesnetzagentur hat den im August dieses Jahres von den Übertragungsnetzbetreibern vorgelegten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom sorgfältig überprüft. In die Überprüfung sind die Ergebnisse einer achtwöchigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingeflossen. Im Rahmen dieser Beteiligung hat die Bundesnetzagentur über 3.300 Stellungnahmen erhalten, der überwiegende Teil stammte von interessierten Privatpersonen.

Nunmehr ist vorgesehen, dass das federführende Bundeswirtschaftsministerium ein Bundesbedarfsplangesetz vorlegen wird, das noch im Dezember vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll, damit zügig das parlamentarische Verfahren beginnen kann. Auf dieser Grundlage kann dann mit den konkreten Planungsverfahren begonnen werden, mit denen zunächst die geeigneten Korridore und anschließend die konkreten Trassen festgelegt werden.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 26.11.2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. November 2012