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BANK/419: Gesetzentwurf zur Rettung systemrelevanter Banken (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 26. August 2009

Gesetzentwurf zur Rettung systemrelevanter Banken

Sicherung der Finanzmarktstabilität wird erweitert


Reorganisationsverfahren

Bedarf es in Deutschland eines Restrukturierungsmodells für systemrelevante Banken? Die Antwort von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und Bundesjustizministerin Zypries ist eindeutig: Bei der Vorstellung des neuen Gesetzentwurfs in Berlin betonten beide, dass ein Gesetz zur Reorganisation systemrelevanter Banken absolut notwendig ist, um ein noch schnelleres und entschiedeneres Eingreifen der Bankenaufsicht im Krisenfall zu ermöglichen. Und dies ohne gleich den letzten Schritt der Enteignung einer Bank durch den Staat wählen zu müssen.

Das Gesetz sieht eine deutliche Erweiterung der Eingriffsbefugnisse der Bankenaufsicht BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) vor, um Krisenbanken frühzeitig stabilisieren zu können.


Die wichtigsten Inhalte im Überblick

Sanierungsverfahren

- Mit dem Reorganisationsverfahren für systemrelevante Krisenbanken, das in Artikel 1 des Gesetzentwurfes geregelt ist, wird betroffenen Kreditinstituten eine Möglichkeit gegeben, rechtzeitig ein Verfahren zur eigenen Sanierung einzuleiten - bevor die Lage des betroffenen Institutes so kritisch wird, dass es zu Dominoeffekten am gesamten Finanzmarkt kommt. Das Verfahren zielt auf die einvernehmliche Beseitigung der Schieflage der Bank durch die Beteiligten auf dem Verhandlungswege - ohne die Anteilsinhaber aus ihrer wirtschaftlichen Verantwortung zu entlassen.

- Die Reorganisation soll in zwei Stufen erfolgen: Das Institut zeigt einen Sanierungsbedarf an und erstellt gemeinsam mit einem Reorganisationsberater einen Sanierungsplan. Ist die Sanierung nicht möglich oder nicht erfolgreich, greift Stufe zwei: Es kommt zu einem so genannten "Reorganisationsplanverfahren", das Eingriffe in Rechte der Gläubiger und Anteilseigner vorsehen kann.


Keine automatische Kündigung von Finanzierungsverträgen

Das Gesetz geht zugleich das Problem der in der internationalen Vertragspraxis üblichen Lösungsklauseln an, welche die Vertragspartner im Falle der Insolvenz der anderen Partei ein Recht zur Kündigung des Vertrags geben oder die Beendigung unmittelbar herbeiführen. Um zu verhindern, dass der Bank durch breitflächige Auslösung dieser Klauseln ihre Existenzgrundlage entzogen wird, sieht das Gesetz vor, dass derartige Lösungsklauseln durch das Reorganisationsverfahren nicht ausgelöst werden. Im Hinblick auf ausländischem Recht unterliegende Verträge werden Anreize gesetzt, auf Gläubigerseite auf die Inanspruchnahme der Klauseln zu verzichten. Um hier eine verbindliche Rechtssicherheit zu erreichen, betonte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück die Bedeutung eines internationalen Übereinkommens - für das er sich weiterhin stark machen wird.


Mehr Befugnisse für die BaFin

Die BaFin erhält mit dem Gesetz erweiterte Befugnisse und kann notfalls auch systemrelevante Teile der Bank auf eine andere Gesellschaft übertragen, um Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems abzuwenden.

Mit dem neuen Gesetz und dem darin enthaltenen Reorganisationsverfahren wird eine frühzeitige Bekämpfung der Schieflage in Not geratener Banken möglich - und somit eine erhöhte Stabilität des deutschen Finanzmarktes garantiert.


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 26.08.2009
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
Telefax: 030/18 682-44 20
buergerreferat@bmf.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. August 2009