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ARBEIT/2853: 70-Tage-Regelung ist gute Nachricht für die deutsche Landwirtschaft (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 29. August 2018

Bauernverband erreicht Änderung bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen

Krüsken: 70-Tage-Regelung ist gute Nachricht für die deutsche Landwirtschaft


Der Koalitionsausschuss der Großen Koalition hat beschlossen, die 70-Tage-Regelung für eine kurzfristige Beschäftigung unbefristet zu verlängern. Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, zeigt sich nach intensiven Diskussionen erleichtert über diese Entscheidung: "Das ist eine gute Nachricht für die deutschen Bauern. Damit wird eine bewährte Regelung in langfristiges Recht umgesetzt und lässt den Bauern mehr Handlungsraum beim Einsatz von Saisonarbeitskräften."

Der Deutsche Bauernverband und der landwirtschaftliche Arbeitgeberverband (GLFA) hatten gemeinsam mit weiteren Spitzenverbänden der Landwirtschaft und des Gartenbaus gefordert, eine gesetzliche Entfristung der derzeitigen Übergangsregelung bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen umzusetzen. Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 wurden die Zeitgrenzen für eine kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung zunächst befristet bis Ende 2018 erweitert.

Die Anhebung der Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung von 2 auf 3 Monate bzw. von 50 auf 70 Arbeitstage hat sich positiv für die Betriebe und die Arbeitnehmer ausgewirkt. "Diese Entfristung ist auch notwendig, weil vor allem Sonderkulturbetriebe aufgrund des hohen Arbeitskostenanteils weiterhin erhebliche Probleme haben, die durch Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gestiegenen Lohnkosten zu erwirtschaften", so Krüsken mit Blick auf die Wettbewerbssituation der deutschen Erzeugerbetriebe in Europa.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 29. August 2018
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. August 2018

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