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ARBEIT/2566: Arbeitsvolumen lag im ersten Quartal 2016 bei fast 15 Milliarden Stunden (idw)


Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) - 07.06.2016

Arbeitsvolumen lag im ersten Quartal 2016 bei fast 15 Milliarden Stunden


Im ersten Quartal 2016 arbeiteten die Erwerbstätigen in Deutschland insgesamt 14,9 Milliarden Stunden. Das entspricht einem Plus von 0,2 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal, berichtete das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) am Dienstag.

"Der starke Anstieg bei den Vollzeitstellen wird das Arbeitsvolumen weiterhin nach oben ziehen", sagte Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs "Prognosen und Strukturanalysen". Die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten wuchs im ersten Quartal mit einem kräftigen Plus von 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Die Anzahl der Teilzeitbeschäftigten ist um 0,6 Prozent gestiegen. Die Erwerbstätigkeit insgesamt nahm damit im ersten Quartal 2016 um 1,3 Prozent zu und lag bei 43,1 Millionen Personen.

Die durchschnittliche Arbeitszeit pro Erwerbstätigem lag im ersten Quartal 2016 bei 347 Stunden. Gegenüber dem Vorjahresquartal ist sie zwar um 1,1 Prozent gesunken. Dies sei aber nur auf Kalendereffekte und einen erhöhten Krankenstand zurückzuführen, so Weber. Im ersten Quartal 2016 stand mit 61,3 Tagen ein Arbeitstag weniger zur Verfügung als im Vorjahresquartal. Der Krankenstand der Beschäftigten lag bei 4,7 Prozent und ist somit um 0,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen.

Die durchschnittliche vereinbarte Wochenarbeitszeit blieb gegenüber dem Vorjahresquartal mit insgesamt gut 30 Stunden nahezu unverändert. Vollzeitbeschäftigte arbeiteten im Durchschnitt rund 38 Stunden, Teilzeitbeschäftigte rund 16 Stunden. Bei den Vollzeitbeschäftigten ist die durchschnittliche vereinbarte Arbeitszeit gleich geblieben, während bei den Teilzeitbeschäftigten ein leichter Rückgang zu verzeichnen ist. "Die Einführung des Mindestlohns dürfte dazu geführt haben, dass ein Teil der Minijobber die Arbeitszeit reduziert hat, da sie ansonsten die Minijob-Verdienstgrenze von 450 Euro überschritten hätten und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen wären", erklärte Weber.

Weitere Informationen unter:
http://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/tab-az1601.pdf
http://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/AZ_Komponenten.xlsx

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution851

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB),
Wolfgang Braun, 07.06.2016
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juni 2016

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