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ARBEIT/1922: Korrektur der Statistik zur Arbeitslosen und Arbeitsuchenden für den Januar 2011 (BA)


Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 28. Februar 2011

Hintergrund: Korrektur der Statistik zur Arbeitslosen und Arbeitsuchenden für den Januar 2011


Seit Januar hat sich die regionale Zuständigkeit der Träger der Grundsicherung in Sachsen und Sachsen-Anhalt verändert. Infolge früherer Kreisgebietsreformen sind Arbeitslose aus der Betreuung durch Jobcenter der BA in die Betreuung von zugelassenen kommunalen Trägern übergegangen. Im Zuge dieser Trägergebietsreform kam es im Berichtsmonat Januar 2011 bei der Erstellung der Arbeitsmarktstatistik zu Ungenauigkeiten bei der regionalen Zuordnung der Arbeitslosen und der Schätzung fehlender Daten, die nunmehr rückwirkend berichtigt werden. Die korrigierten Daten werden mit dem Veröffentlichungstermin 1. März 2011 in den aktuellen Statistikheften veröffentlicht.

Der Bestand an Arbeitslosen erhöht sich dadurch für den Januar geringfügig um 2.770 oder 0,08 Prozent auf 3.349.788. Sowohl bei der Plausibilitätsprüfung der von den neuen Trägern gelieferten Daten als auch bei der Schätzung aufgrund nicht vollständig vorliegender Daten wurden die neuen Gebietszuschnitte nur zum Teil berücksichtigt. Dies wirkte sich auf alle Kennzahlen (Zugang, Bestand, Abgang) und Status (arbeitslos, nicht arbeitslos arbeitsuchend, arbeitsuchend) im Rechtskreis SGB II aus und damit auch auf die rechtskreisübergreifenden Summen. Betroffen sind sämtliche Gebietseinheiten, die von der Trägerfusion in Sachsen und Sachsen-Anhalt berührt sind, d.h. auch Gebiete bzw. Bezirke höherer Aggregationsebenen (Deutschland, Ostdeutschland, Sachsen, Sachsen-Anhalt). Die Korrektur der Arbeitslosenzahlen auf Landesebene beträgt für Sachsen-Anhalt 415 und für Sachsen 2.355.

Trotz des geringen Effekts bei der Gesamtzahl der Arbeitslosen, liegt die gerundete Arbeitslosenquote für den Januar auf Bundesebene damit um 0,1 Prozentpunkte höher (8,0 Prozent statt 7,9 Prozent); in West- und Ostdeutschland bleiben die Quoten gleich (6,8 Prozent bzw. 12,7 Prozent).


Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.


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Quelle:
Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit Nr. 12 vom 28.02.2011
Bundesagentur für Arbeit
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. März 2011