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ARBEIT/1815: Von der Leyen - "2010 ist Jahr der Bewährung" (BMAS)


Bundesministerium für Arbeit und Soziales - 31. März 2010

Von der Leyen: "2010 ist Jahr der Bewährung"

Bundesarbeitsministerin kommentiert Arbeitsmarktdaten für März - Bundeskabinett beschließt Grundgesetzänderung zur Jobcenterreform


Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen: "Die Arbeitsmarktzahlen für März und insbesondere der leichte Anstieg der Erwerbstätigkeit sowie der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung stimmen verhalten optimistisch, ein Anlass für Entwarnung am Arbeitsmarkt sind sie jedoch nicht. Der Anteil der Beschäftigten in konjunktureller Kurzarbeit lag mit 800.000 im Dezember auf weiterhin hohem Niveau. Die Auftragsbücher der Unternehmen sind also keineswegs voll. 2010 wird das Jahr der Bewährung für Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Dreh- und Angelpunkt der international vergleichsweise glimpflichen Entwicklung der Arbeitslosigkeit in Deutschland ist und bleibt vorerst die Kurzarbeit. Bei der Kurzarbeit stemmen alle Seiten hohe Kosten: Arbeitnehmer, Unternehmen, Politik. Deshalb ist beim Einsatz Sensibilität gefragt und wir werden in der Regierung einen verantwortungsvollen Weg finden. Den sollten wir bald beschreiten, um Unternehmen, die noch um ihre Existenz kämpfen, Planungssicherheit zu geben und zugleich klar das notwendige Ausstiegsszenario aus der Kurzarbeit zu beschreiben."

Das Bundeskabinett hat heute einem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e) zugestimmt. Der Entwurf ermöglicht Betreuung und Leistungen aus einer Hand. Künftig wird in der Verfassung ein Regel-Ausnahme-Verhältnis für die Trägerstruktur verankert. Die Zusammenarbeit in "Jobcentern" wird der gesetzliche Regelfall sein. Drei Viertel der Aufgabenträger werden Jobcenter und ein Viertel Optionskommunen sein. Das bedeutet, dass es künftig insgesamt bis zu 110 Optionskommunen geben kann, die bestehenden 69 Optionskommunen werden entfristet. Weitere - bis zu 41 - Kommunen können die Option bis Ende diesen Jahres beantragen. Neben der Grundgesetzänderung sind für die verabredete Organisationsreform weitere einfachgesetzliche Schritte notwendig, die im parlamentarischen Verfahren parallel zur Grundgesetzänderung beraten und beschlossen werden sollen. Der Entwurf für die einfachgesetzlichen Regelungen wird zurzeit vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet und dem Kabinett am 21. April 2010 zur Beschlussfassung vorgelegt. Inhaltlich geht es hier unter anderem um die interne Organisation der Jobcenter, die Abstimmungswege zwischen Bund, Ländern und Kommunen, Aufsichts- und Finanzierungsfragen sowie um das Auswahlverfahren für die Optionskommunen. Die Ressortabstimmung für diese Schritte wird unmittelbar eingeleitet. Das gesamte Gesetzgebungsverfahren zur Jobcenterreform soll noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden. Ziel ist die Bundesratssitzung am 09. Juli 2010.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 20 vom 31. März 2010
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. April 2010